2024-1004268_Flughafen München_Rahmenverträge Arbeitnehmerüberlassung AeroGround
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Rekruttering og bemanning
Flugzeug- und Gepäckabfertiger Gegenstand der Leistung ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die überlassenen Mitarbeiter werden beim Auftraggeber als "Flugzeug- oder Gepäckabfertiger " im Abfertigungsbereich am Standort Flughafen München im Innen- oder Außendienst eingesetzt. Der Einsatz der überlassenen Mitarbeiter findet im sicherheitsempfindlichen Bereich des Flughafens München, insbesondere im Bereich der Flugzeugabfertigungspositionen und der Gepäckförderanlagen, statt. Die überlassenen Mitarbeiter müssen ein bestimmtes Leistungsanforderungsprofil besitzen sowie nach bestimmten Anforderungen des Entleihers rekrutiert werden. Der Bedarf an Leiharbeitnehmern insgesamt wird vom Entleiher auf ca. 140.000 Stunden pro Jahr geschätzt.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +4989975-61254
- Kontakt-E-Mail
- vergabe@munich-airport.de
- Adresse
- Südallee 1, 85356 München-Flughafen
Flugzeug- und Gepäckabfertiger Gegenstand der Leistung ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die überlassenen Mitarbeiter werden beim Auftraggeber als "Flugzeug- oder Gepäckabfertiger " im Abfertigungsbereich am Standort Flughafen München im Innen- oder Außendienst eingesetzt. Der Einsatz der überlassenen Mitarbeiter findet im sicherheitsempfindlichen Bereich des Flughafens München, insbesondere im Bereich der Flugzeugabfertigungspositionen und der Gepäckförderanlagen, statt. Die überlassenen Mitarbeiter müssen ein bestimmtes Leistungsanforderungsprofil besitzen sowie nach bestimmten Anforderungen des Entleihers rekrutiert werden. Der Bedarf an Leiharbeitnehmern insgesamt wird vom Entleiher auf ca. 140.000 Stunden pro Jahr geschätzt.Hauptmerkmale des VerfahrensDer Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
s. Vergabeunterlagen
Beschreibung
s. Vergabeunterlagen
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Beschreibung
dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Beschreibung
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
Beschreibung
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
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- Auftraggeber
- AeroGround Flughafen München GmbH
- Titel
- 2024-1004268_Flughafen München_Rahmenverträge Arbeitnehmerüberlassung AeroGround
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Freising
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…