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    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Bempedoinsäure + Ezetimib, (OBO) ATC C10BA10 für die Zeit 01.03.2025 - 28.02.2027

    DAK-Gesundheit

    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Bempedoinsäure + Ezetimib, (OBO) ATC C10BA10 für die Zeit 01.03.2025 - 28.02.2027

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Jan 15, 7:22 AMJanuary 15, 2025 7:22 AM
    2. Fragefrist

      Dec 28, 11:00 PMDecember 28, 2026 11:00 PM
    3. Angebotsfrist

      Jan 5, 11:00 AMJanuary 5, 2027 11:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      Jan 5, 11:01 AMJanuary 5, 2027 11:01 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/DAK-Gesundheit/Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Bempedoinsäure + Ezetimib, (OBO) ATC C10BA10 für die Zeit 01.03.2025 - 28.02.2027
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Bempedoinsäure + Ezetimib, ATC C10BA10, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2025 in Kraft und endet am 28.02.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

    Über das Angebot

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Bempedoinsäure + Ezetimib, ATC C10BA10, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2025 in Kraft und endet am 28.02.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.Hauptmerkmale des VerfahrensEs handelt sich um ein Open-House-Verfahren für ein Original.

      Kontakttelefon
      +49 402364855-1194
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelleAM@dak.de
      Adresse
      Nagelsweg 27- 31, 20097 Hamburg

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt.

      Dokumentationsanforderung

      Die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    DAK-Gesundheit
    Titel
    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Bempedoinsäure + Ezetimib, (OBO) ATC C10BA10 für die Zeit 01.03.2025 - 28.02.2027
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Hamburg
    Geschätzter Wert
    1,00 €
    Dauer
    24 Monate

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    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Bempedoinsäure, (OBO) ATC C10AX15 für die Zeit 01.03.2025 - 28.02.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Bempedoinsäure, ATC C10AX15, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2025 in Kraft und endet am 28.02.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbJan 15, 2025
      Jan 5, 2027(88 Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Nebivolol, (OBG) ATC C07AB12 für die Zeit 01.03.2025 - 28.02.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Nebivolol, ATC C07AB12, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2025 in Kraft und endet am 28.02.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbJan 16, 2025
      Jan 5, 2027(88 Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum WS Ezetimib + Atorvastatin (ausschl. Packungsgröße 90 Stück) f. d. Z. 01.03.2026 - 29.02.2028 (zzgl. V-Option 1x12 Mon)

      DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte in Form einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Ezetimib + Atorvastatin (ausschließlich Packungsgröße 90 Stück, ATC C10BA05) für einen Zeitraum von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 1x12 Monaten. Der Vertrag hat einen maximalen Gesamtwert von 1 EUR und tritt am 01.03.2026 in Kraft.

      WettbewerbJan 15, 2026
      Jan 5, 2029(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Evolocumab, ATC C10AX13 für die Zeit 01.04.2025 - 31.03.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Evolocumab, ATC C10AX13, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.04.2025 in Kraft und endet am 31.03.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbFeb 14, 2025
      Feb 5, 2027(119 Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Bexaroten, ATC L01XF03 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte mit dem Wirkstoff Bexaroten, ATC L01XF03, im Rahmen einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren (01.06.2026 - 31.05.2028) mit einer Verlängerungsoption von 1x12 Monaten und einen maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Ziel ist es, mit möglichst vielen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Verträge abzuschließen, da der Markt für Generika bereits geöffnet ist.

      WettbewerbApr 15, 2026
      Apr 5, 2029(100+ Tage)
      1 €