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    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Benralizumab, ATC R03DX10 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027

    DAK-Gesundheit

    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Benralizumab, ATC R03DX10 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Apr 22, 8:32 PMApril 22, 2025 8:32 PM
    2. Fragefrist

      Mar 29, 9:59 PMMarch 29, 2027 9:59 PM
    3. Angebotsfrist

      Apr 5, 10:00 AMApril 5, 2027 10:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      Apr 5, 10:01 AMApril 5, 2027 10:01 AM
    5. Bindefrist

      May 5, 10:00 AMMay 5, 2027 10:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/DAK-Gesundheit/Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Benralizumab, ATC R03DX10 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Benralizumab, ATC R03DX10, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2025 in Kraft und endet am 31.05.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

    Über das Angebot

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Benralizumab, ATC R03DX10, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2025 in Kraft und endet am 31.05.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.Hauptmerkmale des VerfahrensEs handelt sich um ein Open-House-Verfahren für Originale.

      Kontakttelefon
      +49 402364855-1194
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelleAM@dak.de
      Adresse
      Nagelsweg 27- 31, 20097 Hamburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Relevante Ausbildungs- und Berufsqualifikationen.

      Dokumentationsanforderung

      Siehe Antragsschreiben.

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    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    DAK-Gesundheit
    Titel
    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Benralizumab, ATC R03DX10 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Hamburg
    Geschätzter Wert
    1,00 €
    Dauer
    24 Monate

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Tezepelumab, ATC R03DX11 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Tezepelumab, ATC R03DX11, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2025 in Kraft und endet am 31.05.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbApr 22, 2025
      Apr 5, 2027(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Lebrikizumab, ATC D11AH10 für die Zeit 01.01.2026 - 31.12.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Lebrikizumab, ATC D11AH10, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Für o.g. Wirkstoff beabsichtigt die ARGE Lebrikizumab mit möglichst allen, zumindest allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrahmenrabattverträge abzuschließen. Folgende Krankenkassen gehören der ARGE Lebrikizumab an: - DAK-Gesundheit - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse - HEK - Hanseatische Krankenkasse - hkk - Handelskrankenkasse - BARMER zusammen im Folgenden "Krankenkassen" genannt. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2026 in Kraft und endet am 31.12.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbNov 14, 2025
      Nov 1, 2027(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Mepolizumab, (OBO) ATC R03DX09 für die Zeit 01.02.2025 - 31.01.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Mepolizumab, ATC R03DX09, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2025 in Kraft und endet am 31.01.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbDec 13, 2024
      Dec 4, 2026(57 Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Omalizumab, ATC L04AG08 für die Zeit 01.08.2026 - 31.07.2028

      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte, insbesondere Arzneimittel mit dem Wirkstoff Omalizumab, ATC L04AG08, für eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren, beginnend am 01.08.2026 und endend am 31.07.2028, mit einem maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren für ein Original.

      WettbewerbJun 12, 2026
      Jun 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Formoterol + Glycopyrronium + Budesonid, ATC R03AL11 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Formoterol + Glycopyrronium + Budesonid, ATC R03AL11, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2025 in Kraft und endet am 31.05.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbApr 22, 2025
      Apr 5, 2027(100+ Tage)
      1 €