Suche

  • Suche


    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Carglumsäure, ATC A16AA05 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

    DAK-Gesundheit

    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Carglumsäure, ATC A16AA05 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      May 18, 3:02 PMMay 18, 2025 3:02 PM
    2. Fragefrist

      Apr 28, 9:59 PMApril 28, 2028 9:59 PM
    3. Angebotsfrist

      May 5, 10:00 AMMay 5, 2028 10:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      May 5, 10:01 AMMay 5, 2028 10:01 AM
    5. Bindefrist

      Jun 5, 10:00 AMJune 5, 2028 10:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/DAK-Gesundheit/Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Carglumsäure, ATC A16AA05 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Carglumsäure, ATC A16AA05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

    Über das Angebot

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Carglumsäure, ATC A16AA05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.Hauptmerkmale des VerfahrensEs handelt sich um ein Open-House-Verfahren für Generika.

      Kontakttelefon
      +49 402364855-1194
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelleAM@dak.de
      Adresse
      Nagelsweg 27- 31, 20097 Hamburg

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Relevante Ausbildungs- und Berufsqualifikationen.

      Dokumentationsanforderung

      Siehe Antragsschreiben.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    DAK-Gesundheit
    Titel
    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Carglumsäure, ATC A16AA05 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Geschätzter Wert
    1,00 €
    Dauer
    24 Monate

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Golimumab, ATC L04AB06 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Golimumab, ATC L04AB06, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbMay 17, 2025
      May 5, 2027(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Natriumphenylbutyrat, ATC A16AX03 für die Zeit 01.11.2025 - 31.10.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Natriumphenylbutyrat, ATC A16AX03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2025 in Kraft und endet am 31.10.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbSep 15, 2025
      Sep 5, 2027(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Certolizumab pegol, ATC L04AB05 für die Zeit 01.08.2025 - 31.07.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Certolizumab pegol, ATC L04AB05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.08.2025 in Kraft und endet am 31.07.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbJun 13, 2025
      Jun 5, 2027(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Fusidinsäure, ATC D06AX01 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Fusidinsäure (ausschließlich Darreichungsform Salbe), ATC D06AX01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbMay 18, 2025
      May 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Sapropterin (ausschließlich Darreichungsform PLE), ATC A16AX07 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Sapropterin (ausschließlich Darreichungsform PLE), ATC A16AX07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbMay 18, 2025
      May 5, 2027(100+ Tage)
      1 €