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    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02 f. d. Z. 01.11.25-31.10.27 (zzgl.Verlängerungsoption 1x12 Mon)

    DAK-Gesundheit

    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02 f. d. Z. 01.11.25-31.10.27 (zzgl.Verlängerungsoption 1x12 Mon)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Sep 15, 11:47 AMSeptember 15, 2025 11:47 AM
    2. Fragefrist

      Aug 29, 9:59 PMAugust 29, 2028 9:59 PM
    3. Angebotsfrist

      Sep 5, 10:00 AMSeptember 5, 2028 10:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      Sep 5, 10:01 AMSeptember 5, 2028 10:01 AM
    5. Bindefrist

      Oct 5, 10:00 AMOctober 5, 2028 10:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/DAK-Gesundheit/Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02 f. d. Z. 01.11.25-31.10.27 (zzgl.Verlängerungsoption 1x12 Mon)
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2025 in Kraft und endet am 31.10.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

    Über das Angebot

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2025 in Kraft und endet am 31.10.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.Hauptmerkmale des VerfahrensDies ist ein Verfahren, welches bereits für den generischen Markt geöffnet ist.

      Kontakttelefon
      +49 402364855-1194
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelleAM@dak.de
      Adresse
      Nagelsweg 27- 31, 20097 Hamburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Relevante Ausbildungs- und Berufsqualifikationen.

      Dokumentationsanforderung

      Siehe Antragsschreiben.

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    Auftraggeber
    DAK-Gesundheit
    Titel
    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02 f. d. Z. 01.11.25-31.10.27 (zzgl.Verlängerungsoption 1x12 Mon)
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Geschätzter Wert
    1,00 €
    Dauer
    24 Monate

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      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC07 f. d. Z. 01.11.25-31.10.27 (zzgl.Verlängerungsoption 1x12 Mon)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2025 in Kraft und endet am 31.10.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbSep 15, 2025
      Sep 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
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      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen-II-Sulfat, ATC B03AA07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.10.2025 in Kraft und endet am 30.09.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbAug 18, 2025
      Aug 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose, ATC B03AC08 für die Zeit 01.08.2025 - 31.07.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose, ATC B03AC08, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.08.2025 in Kraft und endet am 31.07.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbJun 13, 2025
      Jun 5, 2027(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erythropoietin, ATC B03XA01 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Erythropoietin (ausschließlich Epoetin theta), ATC B03XA01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2025 in Kraft und endet am 31.05.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbApr 15, 2025
      Apr 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01 für die Zeit 01.07.2026 - 30.06.2028

      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01, für eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung über 2 Jahre mit einem maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen des Zulassungsmodells für den Biosimilar-Markt.

      WettbewerbMay 13, 2026
      May 5, 2028(100+ Tage)
      1 €