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    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13 für die Zeit 01.01.2026 - 31.12.2027

    DAK-Gesundheit

    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13 für die Zeit 01.01.2026 - 31.12.2027

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Nov 14, 11:17 PMNovember 14, 2025 11:17 PM
    2. Fragefrist

      Oct 29, 9:59 PMOctober 29, 2027 9:59 PM
    3. Angebotsfrist

      Nov 5, 11:00 AMNovember 5, 2027 11:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      Nov 5, 11:01 AMNovember 5, 2027 11:01 AM
    5. Bindefrist

      Dec 5, 11:00 AMDecember 5, 2027 11:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/DAK-Gesundheit/Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13 für die Zeit 01.01.2026 - 31.12.2027
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2026 in Kraft und endet am 31.12.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

    Über das Angebot

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2026 in Kraft und endet am 31.12.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.Hauptmerkmale des VerfahrensEs handelt sich um ein Open-House-Verfahren für Originale.

      Kontakttelefon
      +49 402364855-1194
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelleAM@dak.de
      Adresse
      Nagelsweg 27- 31, 20097 Hamburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Relevante Ausbildungs- und Berufsqualifikationen.

      Dokumentationsanforderung

      Siehe Antragsschreiben.

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    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    DAK-Gesundheit
    Titel
    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Peginterferon beta-1a, ATC L03AB13 für die Zeit 01.01.2026 - 31.12.2027
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Geschätzter Wert
    1,00 €
    Dauer
    24 Monate

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Peginterferon alfa-2a, ATC L03AB11 für die Zeit 01.08.2026 - 31.07.2028

      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte, spezifisch den Wirkstoff Peginterferon alfa-2a, ATC L03AB11, für eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V über 2 Jahre. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren für ein Original, bei dem die DAK-Gesundheit beabsichtigt, mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge abzuschließen. Der Vertrag tritt am 01.08.2026 in Kraft und endet am 31.07.2028. Die maximale Gesamtwert des Vertrages beträgt 1 EUR.

      WettbewerbJun 12, 2026
      Jun 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1b, ATC L03AB08 für die Zeit 01.04.2026 - 31.03.2028

      DAK-Gesundheit beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b, ATC L03AB08, abzuschließen. Die Verträge treten am 01.04.2026 in Kraft und enden am 31.03.2028, mit einem geschätzten maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren für Originale.

      WettbewerbFeb 16, 2026
      Feb 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschl. z. intramuskulären Injektion), ATC L03AB07 für die Zeit 01.05.2025 - 30.04.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Interferon beta-1a (ausschließlich zur intramuskulären Injektion), ATC L03AB07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.05.2025 in Kraft und endet am 30.04.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbMar 14, 2025
      Mar 5, 2027(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28

      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07, im Rahmen einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren, beginnend am 01.11.2026 und endend am 31.10.2028, mit einem maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Abacus Medicine A/S, INDRA AIR TRAFFIC Inc, kohlpharma GmbH und Merck Healthcare Germany GmbH haben heute ähnliche Verträge.

      WettbewerbSep 16, 2026
      Sep 5, 2029(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Tildrakizumab, ATC L04AC17 für die Zeit 01.01.2026 - 31.12.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Tildrakizumab, ATC L04AC17, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Für o.g. Wirkstoff beabsichtigt die ARGE Tildrakizumab mit möglichst allen, zumindest allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrahmenrabattverträge abzuschließen. Folgende Krankenkassen gehören der ARGE Tildrakizumab an: - DAK-Gesundheit - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse - HEK - Hanseatische Krankenkasse - Hkk - Handelskrankenkasse zusammen im Folgenden "Krankenkassen" genannt. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2026 in Kraft und endet am 31.12.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbNov 14, 2025
      Nov 1, 2027(100+ Tage)
      1 €