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    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01 für die Zeit 01.07.2026 - 30.06.2028

    DAK-Gesundheit

    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01 für die Zeit 01.07.2026 - 30.06.2028

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      May 13, 8:12 AMMay 13, 2026 8:12 AM
    2. Fragefrist

      Apr 28, 9:59 PMApril 28, 2028 9:59 PM
    3. Angebotsfrist

      May 5, 10:00 AMMay 5, 2028 10:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      May 5, 10:01 AMMay 5, 2028 10:01 AM
    5. Bindefrist

      Jun 5, 10:00 AMJune 5, 2028 10:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/DAK-Gesundheit/Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01 für die Zeit 01.07.2026 - 30.06.2028
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01, für eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung über 2 Jahre mit einem maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen des Zulassungsmodells für den Biosimilar-Markt.

    Über das Angebot

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2026 in Kraft und endet am 30.06.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.Hauptmerkmale des VerfahrensDies ist ein Verfahren für den Biosimilar Markt.

      Kontakttelefon
      +49 402364855-1194
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelleAM@dak.de
      Adresse
      Nagelsweg 27- 31, 20097 Hamburg

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    DAK-Gesundheit
    Titel
    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01 für die Zeit 01.07.2026 - 30.06.2028
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Geschätzter Wert
    1,00 €
    Dauer
    24 Monate

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    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erythropoietin, ATC B03XA01 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Erythropoietin (ausschließlich Epoetin theta), ATC B03XA01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2025 in Kraft und endet am 31.05.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbApr 15, 2025
      Apr 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff PEG-Epoetin beta, (OBO) ATC B03XA03 für die Zeit 01.02.2025 - 31.01.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, PEG-Epoetin beta, ATC B03XA03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2025 in Kraft und endet am 31.01.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbDec 13, 2024
      Dec 4, 2026(57 Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Denosumab, ATC M05BX04 für die Zeit 01.07.2026 - 30.06.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Denosumab, ATC M05BX04, für eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 12 Monaten und einen maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Die Vereinbarung tritt am 01.07.2026 in Kraft und endet am 30.06.2028. Es handelt sich um ein Verfahren, das bereits für den Generika-/Biosimilar-Markt geöffnet ist.

      WettbewerbMay 13, 2026
      May 5, 2029(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02 f. d. Z. 01.11.25-31.10.27 (zzgl.Verlängerungsoption 1x12 Mon)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2025 in Kraft und endet am 31.10.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbSep 15, 2025
      Sep 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC07 f. d. Z. 01.11.25-31.10.27 (zzgl.Verlängerungsoption 1x12 Mon)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2025 in Kraft und endet am 31.10.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbSep 15, 2025
      Sep 5, 2028(100+ Tage)
      1 €