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    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose (ATC-Code: B03AC08).

    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose (ATC-Code: B03AC08).

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      6. juni kl. 10:066. juni 2025 kl. 10:06
    2. Vertragsbeginn

      1. aug. kl. 00:001. august 2025 kl. 00:00
    3. Angebotsfrist

      27. mai kl. 11:0027. mai 2027 kl. 11:00
    4. Eröffnungstermin

      27. mai kl. 12:0027. mai 2027 kl. 12:00
    5. Vertragsende

      31. juli kl. 00:0031. juli 2027 kl. 00:00
    6. Bindefrist

      27. mai kl. 11:0027. mai 2029 kl. 11:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse./Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose (ATC-Code: B03AC08).
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose (ATC-Code: B03AC08) innerhalb des Zeitraumes vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

    Über das Angebot

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose (ATC-Code: B03AC08) innerhalb des Zeitraumes vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Kontaktperson
      Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
      Kontakttelefon
      0511870113378
      Kontakt-E-Mail
      rabattvertraege@nds.aok.de
      Adresse
      Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover

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    Zuschlagskriterien

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

      Dokumentationsanforderung

      Nicht spesifisert.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
    Titel
    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose (ATC-Code: B03AC08).
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Region Hannover

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      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Eisencarboxymaltose (ATC-Code: B03AC01).

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Eisencarboxymaltose (ATC-Code: B03AC01) innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Rahmenvereinbarung8. jan. 2025
      28. des. 2026(81 Tage)
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose, ATC B03AC08 für die Zeit 01.08.2025 - 31.07.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose, ATC B03AC08, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.08.2025 in Kraft und endet am 31.07.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      Wettbewerb13. juni 2025
      5. juni 2027(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC07 f. d. Z. 01.11.25-31.10.27 (zzgl.Verlängerungsoption 1x12 Mon)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2025 in Kraft und endet am 31.10.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      Wettbewerb15. sep. 2025
      5. sep. 2028(100+ Tage)
      1 €
    • AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Erythropoietin (ATC-Code B03XA01).

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Erythropoietin (ATC-Code B03XA01) innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Rahmenvereinbarung11. nov. 2024
      27. okt. 2026(19 Tage)
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02 f. d. Z. 01.11.25-31.10.27 (zzgl.Verlängerungsoption 1x12 Mon)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Eisen (parenterale Zubereitungen), ATC B03AC02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2025 in Kraft und endet am 31.10.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      Wettbewerb15. sep. 2025
      5. sep. 2028(100+ Tage)
      1 €