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    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Naproxen und Esomeprazol (ATC-Code: M01AE52).

    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Naproxen und Esomeprazol (ATC-Code: M01AE52).

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      8. juli kl. 05:308. juli 2025 kl. 05:30
    2. Vertragsbeginn

      1. sep. kl. 00:001. september 2025 kl. 00:00
    3. Angebotsfrist

      27. juni kl. 11:0027. juni 2027 kl. 11:00
    4. Eröffnungstermin

      27. juni kl. 12:0027. juni 2027 kl. 12:00
    5. Vertragsende

      31. aug. kl. 00:0031. august 2027 kl. 00:00
    6. Bindefrist

      27. juni kl. 11:0027. juni 2029 kl. 11:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse./Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Naproxen und Esomeprazol (ATC-Code: M01AE52).
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Naproxen und Esomeprazol (ATC-Code: M01AE52)innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

    Über das Angebot

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Naproxen und Esomeprazol (ATC-Code: M01AE52)innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Kontaktperson
      Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
      Kontakttelefon
      0511870113378
      Kontakt-E-Mail
      rabattvertraege@nds.aok.de
      Adresse
      Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover

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    Zuschlagskriterien

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

      Dokumentationsanforderung

      Nicht spesifisert.

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    Auftraggeber
    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
    Titel
    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Naproxen und Esomeprazol (ATC-Code: M01AE52).
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Region Hannover

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    • AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Naproxen (ATC: M01AE02).

      Die AOK Niedersachsen benötigt die Lieferung von pharmazeutischen Produkten, insbesondere Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Naproxen (ATC: M01AE02), im Rahmen eines nicht-exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V. Der Vertrag läuft vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 und bietet die Möglichkeit eines jederzeitigen Vertragsabschlusses während der Laufzeit („Open-House-Modell“). Die Lieferung erfolgt in der Region Hannover. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, deren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum liegt.

      Rahmenvereinbarung11. aug. 2026
      28. juli 2028(100+ Tage)
    • AOK NordWest

      Farmasøytisk engroshandel

      Arzneimittel-Rabattvertrag ab 01.10.2025 zur Wirkstoffkombination Naproxen & Esomeprazol im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffkombination Naproxen & Esomeprazol (M01AE52) im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.

      Wettbewerb18. aug. 2025
      2. aug. 2027(100+ Tage)
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Naproxen + Esomeprazol, ATC M01AE52 f. d. Z. 01.09.2025 - 31.08.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Naproxen + Esomeprazol, ATC M01AE52, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.09.2025 in Kraft und endet am 31.08.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      Wettbewerb16. juli 2025
      5. juli 2028(100+ Tage)
      1 €
    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Naproxen/Esomeprazol (ATC-Code nach WHO: M01AE52)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naproxen/Esomeprazol (ATC-Code nach WHO: M01AE52). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 05.08.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.08.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

      Rahmenvereinbarung7. juli 2025
      31. aug. 2027(100+ Tage)
    • AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Naproxen und Esomeprazol, ATC M01AE52

      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.02.2026 bis zum 31.01.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

      Wettbewerb9. des. 2025
      30. nov. 2027(100+ Tage)