Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tobramycin (ATC:J01GB01).
Farmasøytisk engroshandel
Die AOK Niedersachsen benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tobramycin (ATC: J01GB01), für einen nicht-exklusiven Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Der Vertrag läuft vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 und ermöglicht jederzeitige Vertragsabschlüsse während der Laufzeit im Rahmen eines "Open-House-Modells". Die Lieferung erfolgt in der Region Hannover. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (oder eine Vertragsgemeinschaft) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des EWR haben.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
- Kontakttelefon
- 0511870113378
- Kontakt-E-Mail
- rabattvertraege@nds.aok.de
- Adresse
- Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tobramycin (ATC:J01GB01) innerhalb des Zeitraumes vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Dokumentationsanforderung
Nicht spesifisert.
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- Auftraggeber
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
- Titel
- Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tobramycin (ATC:J01GB01).
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Region Hannover
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