Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Testosteron (ATC: G03BA03).
Farmasøytisk engroshandel
Die AOK Niedersachsen benötigt einen nicht-exklusiven Rabattvertrag für pharmazeutische Produkte mit dem Wirkstoff Testosteron (ATC: G03BA03) für den Zeitraum vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2028. Der Vertrag wird im Rahmen eines "Open-House-Modells" geschlossen, was bedeutet, dass ein Vertragsabschluss jederzeit während der Laufzeit möglich ist. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt in der Region Hannover. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, deren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum liegt.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
- Kontakttelefon
- 0511870113378
- Kontakt-E-Mail
- rabattvertraege@nds.aok.de
- Adresse
- Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Testosteron (ATC: G03BA03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.12.2026 bis zum 30.11.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Dokumentationsanforderung
Nicht zutreffend.
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- Auftraggeber
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
- Titel
- Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Testosteron (ATC: G03BA03).
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Region Hannover
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