Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Perampanel (ATC-Code nach WHO: N03AX22)
Farmasøytisk engroshandel
Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen benötigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Produkte, speziell für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Perampanel (ATC-Code nach WHO: N03AX22) in Form von Filmtabletten. Die Vereinbarungen werden im Rahmen eines Open-House-Modells geschlossen und enden spätestens am 30. September 2028. Die Lieferung erfolgt in Dresden, Kreisfreie Stadt. Es gibt keine garantierten Mindestabnahmemengen. Als Qualifikationsanforderung ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestelle
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- vergabestelle@plus.aok.de
- Adresse
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Perampanel (ATC-Code nach WHO: N03AX22), mit Einschränkung auf die Darreichungsform Filmtabletten. Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 3. September 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30. September 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
For å kontrollere at det ikke foreligger obligatoriske eller valgfrie utelukkelsesgrunner i henhold til §§ 123, 124 GWB, skal vedlegget "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" fylles ut og leveres sammen med deltakelsesdokumentene.
Dokumentationsanforderung
Vedlegget "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" skal fylles ut og leveres.
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- Auftraggeber
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Titel
- Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Perampanel (ATC-Code nach WHO: N03AX22)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Dresden, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…