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    Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Brivaracetam (ATC-Code nach WHO: N03AX23)

    AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

    Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Brivaracetam (ATC-Code nach WHO: N03AX23)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      8. sep. kl. 03:568. september 2026 kl. 03:56
    2. Vertragsbeginn

      7. okt. kl. 00:007. oktober 2026 kl. 00:00
    3. Vertragsende

      31. okt. kl. 00:0031. oktober 2028 kl. 00:00
    4. Angebotsfrist

      31. okt. kl. 22:5831. oktober 2028 kl. 22:58
    5. Eröffnungstermin

      31. okt. kl. 22:5931. oktober 2028 kl. 22:59
    6. Bindefrist

      27. juli kl. 21:5827. juli 2031 kl. 21:58

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen/Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Brivaracetam (ATC-Code nach WHO: N03AX23)
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen benötigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Produkte, spezifisch Arzneimittel mit dem Wirkstoff Brivaracetam (ATC-Code N03AX23) in Form von Filmtabletten. Die Vereinbarungen werden im Rahmen eines Open-House-Modells geschlossen, wobei die Abnahmemenge unbekannt ist und keine Mindestabnahmemengen garantiert werden. Die Rabattvereinbarung endet spätestens am 31. Oktober 2028. Der Lieferort ist Dresden, Deutschland. Als Qualifikationsanforderung muss eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB eingereicht werden.

    Über das Angebot

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Brivaracetam (ATC-Code nach WHO: N03AX23), mit Einschränkung auf die Darreichungsform Filmtabletten. Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 6. Oktober 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31. Oktober 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

      Kontaktperson
      Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestelle
      Kontakttelefon
      +49 80010590-80071
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@plus.aok.de
      Adresse
      Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      For å kontrollere at det ikke foreligger obligatoriske eller valgfrie utelukkelsesgrunner i henhold til §§ 123, 124 GWB, skal vedlegget "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" fylles ut og leveres sammen med deltakelsesdokumentene.

      Dokumentationsanforderung

      Vedlegget "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" skal fylles ut og leveres.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
    Titel
    Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Brivaracetam (ATC-Code nach WHO: N03AX23)
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Dresden, Kreisfreie Stadt

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      Die AOK Sachsen-Anhalt benötigt pharmazeutische Produkte, genauer Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Brivaracetam (ATC: N03AX23), im Rahmen eines "Open-House-Modells". Es sollen nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V abgeschlossen werden, wobei der Vertrag eine maximale Laufzeit von 2 Jahren hat und am 31.08.2028 endet. Die Lieferung der Produkte erfolgt in Magdeburg, Kreisfreie Stadt. Es wird mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, ein Vertrag abgeschlossen.

      Wettbewerb15. juli 2026
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      Farmasøytisk engroshandel

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      Die AOK Bayern benötigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Produkte, insbesondere für den Wirkstoff Brivaracetam, ATC N03AX23. Die Verträge laufen vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2028 und können jederzeit während dieser Laufzeit abgeschlossen werden, spätestens jedoch am 03.07.2028. Pharmazeutische Unternehmen müssen eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einreichen, um ihre Eignung nachzuweisen.

      Rahmenvereinbarung13. juli 2026
      3. juli 2028(100+ Tage)
    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Brinzolamid/Brimonidin (amtlicher ATC-Code: S01EC24)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Brinzolamid/Brimonidin (amtlicher ATC-Code: S01EC24). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 07.10.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.10.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

      Rahmenvereinbarung22. aug. 2025
      31. okt. 2027(100+ Tage)
    • AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Brivaracetam (ATC-Code: N03AX23).

      Die AOK Niedersachsen benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Brivaracetam (ATC-Code: N03AX23), für einen nicht-exklusiven Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Der Vertrag läuft vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 und ermöglicht jederzeitige Vertragsabschlüsse im Rahmen eines "Open-House-Modells". Die Lieferung erfolgt in der Region Hannover. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR haben.

      Rahmenvereinbarung19. aug. 2026
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    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Perampanel (ATC-Code nach WHO: N03AX22)

      Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen benötigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Produkte, speziell für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Perampanel (ATC-Code nach WHO: N03AX22) in Form von Filmtabletten. Die Vereinbarungen werden im Rahmen eines Open-House-Modells geschlossen und enden spätestens am 30. September 2028. Die Lieferung erfolgt in Dresden, Kreisfreie Stadt. Es gibt keine garantierten Mindestabnahmemengen. Als Qualifikationsanforderung ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.

      Rahmenvereinbarung21. aug. 2026
      30. sep. 2028(100+ Tage)