Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.11.2026
Farmasøytisk engroshandel
Die GWQ ServicePlus AG benötigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Produkte, insbesondere für den Wirkstoff Betahistin in den Wirkstärken 6-12 mg, mit Vertragsstart am 01.11.2026. Diese Vereinbarungen ermöglichen es allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, jederzeit zu gleichen Bedingungen beizutreten (Zulassungsmodell). Die Verträge sollen in Düsseldorf geschlossen werden. Als Qualifikationsanforderung ist ein Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus der AMIce-Datenbank sowie eine unterzeichnete Eigenerklärung und eine Liste der vertragsgegenständlichen PZN einzureichen.
Über das Angebot
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- +492117584980
- Kontakt-E-Mail
- bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
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- Ria-Thiele-Str. 2a, 40549 Düsseldorf
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum Vertragsstart eventueller exklusiver Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.11.2026.Hauptmerkmale des VerfahrensDie GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.11.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.10.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.11.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4). Alle einzureichenden Unterlagen können mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.
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- Auftraggeber
- GWQ ServicePlus AG
- Titel
- Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.11.2026
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
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