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    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    AOK Baden-Württemberg

    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      14. okt. kl. 12:5714. oktober 2025 kl. 12:57
    2. Vertragsbeginn

      1. jan. kl. 00:001. januar 2026 kl. 00:00
    3. Angebotsfrist

      20. okt. kl. 21:5920. oktober 2027 kl. 21:59
    4. Eröffnungstermin

      20. okt. kl. 22:0120. oktober 2027 kl. 22:01
    5. Bindefrist

      10. nov. kl. 22:5910. november 2027 kl. 22:59
    6. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2027 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Baden-Württemberg/Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

    Über das Angebot

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

      Kontaktperson
      Frank Hartmann
      Kontakttelefon
      0711 6525-21407
      Kontakt-E-Mail
      ohv@bw.aok.de
      Adresse
      Presselstraße 19, 70191 Stuttgart

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bewerbergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ("IFA GmbH") zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht.

      Dokumentationsanforderung

      Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

    • Beschreibung

      Das Unternehmen muss seinen Sitz im Geltungsbereich des SGB V (Deutschland), einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      Dokumentationsanforderung

      Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

    • Beschreibung

      Die vom Unternehmen in Verkehr gebrachten angebotsgegenständlichen Arzneimittel müssen den jeweils aktuell gültigen rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen genügen und das Unternehmen muss zum Inverkehrbringen dieser berechtigt sein.

      Dokumentationsanforderung

      Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

    • Beschreibung

      Zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen an die AOK dürfen keine Gründe vorliegen, wonach die angebotsgegenständlichen Arzneimittel nicht (mehr) in den Verkehr gebracht werden dürfen.

      Dokumentationsanforderung

      Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abgeben.

      Dokumentationsanforderung

      Es ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Abschnitt II der Anlage 5 der Teilnahmbedingungen vorzulegen.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss im Handelsregister eingetragen sein.

      Dokumentationsanforderung

      Es ist ein einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Baden-Württemberg
    Titel
    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Stuttgart, Stadtkreis

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • AOK Baden-Württemberg

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 30 Monaten und enden spätestens am 31. Dezember 2026, wobei einige Wirkstoffe abweichende Enddaten haben. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt in Stuttgart, Stadtkreis. Als Vertragspartner kommen nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V oder Bietergemeinschaften in Frage, die unter anderem einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank für alle angebotenen Arzneimittel vorlegen müssen, um die aktuelle Zulassungssituation nachzuweisen.

      Rahmenvereinbarung17. april 2026
      20. okt. 2026(12 Tage)
    • AOK NordWest

      Farmasøytisk engroshandel

      Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.01.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.

      Wettbewerb10. nov. 2025
      1. nov. 2027(100+ Tage)
    • AOK NordWest

      Farmasøytisk engroshandel

      Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.11.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

      Die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse benötigt Arzneimittel-Rabattverträge für diverse Wirkstoffe ab dem 01.11.2026. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und werden im Rahmen eines Open-House-Verfahrens allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen angeboten. Die Lieferung der pharmazeutischen Produkte erfolgt in Hagen, Kreisfreie Stadt. Als Qualifikationsanforderung müssen die Vertragspartner pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG sein, bezogen auf die angebotenen Arzneimittel und für die gesamte Vertragslaufzeit.

      Wettbewerb14. sep. 2026
      1. sep. 2028(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2026-03

      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte im Rahmen von Open-House-Rabattverträgen für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.04.2026 und endend spätestens am 31.03.2028. Die Verträge umfassen Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel, wobei alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V Vertragsgegenstand sind. Der Vertragsschluss erfolgt im Open-House-Verfahren mit einheitlichen Konditionen, ohne individuelle Verhandlungen oder Exklusivität für einzelne Vertragspartner. Ein Beitritt ist jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Die Lieferung erfolgt in Hamburg. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR haben.

      Wettbewerb13. aug. 2026
      31. mars 2028(100+ Tage)
    • VALUNY GmbH

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.11.2026 bis zum i.d.R. 31.10.2028

      Die VALUNY GmbH benötigt den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen für pharmazeutische Produkte gemäß §§ 130a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028. Diese Verträge dienen der Lieferung von Arzneimitteln und sind keine öffentlichen Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Verträge werden in Essen, Deutschland, abgeschlossen.

      Rahmenvereinbarung21. sep. 2026
      8. okt. 2026(0 Tage)