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    Analyse und Modellierung von Energiesystemszenarien für Deutschland

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

    Analyse und Modellierung von Energiesystemszenarien für Deutschland

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      1. sep. kl. 14:261. september 2026 kl. 14:26
    2. Fragefrist

      28. sep. kl. 21:5928. september 2026 kl. 21:59
    3. Angebotsfrist

      6. okt. kl. 21:596. oktober 2026 kl. 21:59
    4. Eröffnungstermin

      7. okt. kl. 07:007. oktober 2026 kl. 07:00
    5. Bindefrist

      6. jan. kl. 22:596. januar 2027 kl. 22:59

    Brief

    Ausschreibungssuche/Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/Analyse und Modellierung von Energiesystemszenarien für Deutschland
    Brief

    Data og analyse

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benötigt Dienstleistungen zur Analyse und Modellierung von Energiesystemszenarien für Deutschland über einen Zeitraum von 36 Monaten. Ziel ist es, eine fundierte Basis für energiepolitische Entscheidungen zu schaffen, indem Entwicklungen in Klimaneutralitätsszenarien hinsichtlich Ressourcenherausforderungen analysiert und Trendszenarien des Energiesystems modelliert werden. Die Dienstleistungen sollen in Berlin erbracht werden. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (70%) und Preis (30%). Für die Qualifikation sind mindestens zwei Referenzaufträge pro Bereich (A: Modellierung von Energiesystemszenarien für Deutschland; B: Analyse von Transformationsprozessen hin zu Klimaneutralität im Bereich Energieangebot; C: Analyse von Transformationsprozessen hin zu Klimaneutralität im Bereich Energienachfrage; D: Analyse im Bereich internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie aufgrund von Energiepreisen) einzureichen, wobei insgesamt vier unterschiedliche Referenzaufträge, die nach dem 01.01.2021 erbracht wurden, gefordert sind.

    Über das Angebot

      Der Auftrag soll eine fundierte Basis für energiepolitische Entscheidungen liefern. Hierfür soll zum einen analysiert werden, welche Entwicklungen in einschlägigen Klimaneutralitätsszenarien unter Beachtung der hierfür erforderlichen Ressourcen (z.B. Finanzmittel, Fachkräfte, Flächen, Rohstoffe, technische Komponenten) eine besondere Herausforderung darstellen. Zum anderen sollen Trendszenarien modelliert werden, welche die Entwicklung des Energiesystems entlang erreichbarer Pfade in die Zukunft fortschreiben.

      Kontaktperson
      BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
      Kontakttelefon
      0000
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@bmwe.bund.de

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Die qualitativen Zuschlagskriterien untergliedern sich in: - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (50%) mit Unterkriterien "Operative Umsetzung" (10%), "Analysestrategien" (20%), "Modellierung" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung Angebote, die beim qualitativen Zuschlagskriterium bei mehreren Einzel- oder deren Unterkriterien weniger als zwei Punkte erzielen, sind nicht wirtschaftlich und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Diese Angebote werden im Rahmen der Gesamtwertung der Angebote nicht berücksichtigt. Für alle zu berücksichtigenden Angebote werden die für die qualitativen Zuschlagskriterien vergebenen Leistungspunkte zur Gesamtleistungspunktzahl addiert und mit dem “Gewichtungsfaktor Leistungsterm“ gewichtet (hier 70%). Der Preis wird in der Gesamtwertung mit 30% berücksichtigt („Gewichtungsfaktor Preisterm“). - Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode ermittelt.

      Unterkriterien

      Beschreibung

      Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung

      Beschreibung

      Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung

      Beschreibung

      Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung

    • Beschreibung

      - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Bitte tragen Sie zunächst den entsprechenden Umsatzsteuersatz ein. - Des Weiteren ist ein einheitlicher, gemittelter Nettostundensatz anzugeben. - Der Nettostundensatz beinhaltet alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet. - Der voraussichtliche Aufwand ist als Stundenumfang im Preisblatt fest vorgegeben. Dieser Ansatz ist dem Angebot zwingend zugrundezulegen. Veränderungen führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit der Beauftragung. - Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen (für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden). Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.

      Dokumentationsanforderung

      nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.

    • Beschreibung

      Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde des Dienstleisters in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: A – Modellierung von Energiesystemszenarien für Deutschland (Energieangebot und Energienachfrage). Anforderungen an Referenzaufträge: - Es sind für jeden der Referenzbereiche A, B, C und D mindestens zwei Referenzaufträge einzureichen; es sollten nicht mehr als drei je Referenzbereich sein. - Ein und derselbe Referenzauftrag kann zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig ausgewiesen wird. - Insgesamt sollen bereichsübergreifend vier unterschiedliche Referenzaufträge eingereicht werden. - Die relevante (Teil-)Leistungen müssen nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein. - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4). - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen. Erforderliche Angaben pro Referenz: Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche. Sortierung und Prüfung: - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich und ggf. durch Kontaktierung der Ansprechpersonen inhaltlich prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

    • Beschreibung

      Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde des Dienstleisters in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: B – Analyse von Transformationsprozessen hin zu Klimaneutralität im Bereich Energieangebot (u.a. Strom und Wärme). Anforderungen an Referenzaufträge: - Es sind für jeden der Referenzbereiche A, B, C und D mindestens zwei Referenzaufträge einzureichen; es sollten nicht mehr als drei je Referenzbereich sein. - Ein und derselbe Referenzauftrag kann zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig ausgewiesen wird. - Insgesamt sollen bereichsübergreifend vier unterschiedliche Referenzaufträge eingereicht werden. - Die relevante (Teil-)Leistungen müssen nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein. - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4). - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen. Erforderliche Angaben pro Referenz: Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche. Sortierung und Prüfung: - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich und ggf. durch Kontaktierung der Ansprechpersonen inhaltlich prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

    • Beschreibung

      Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde des Dienstleisters in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: C – Analyse von Transformationsprozessen hin zu Klimaneutralität im Bereich Energienachfrage (u.a. Industrie, Gebäude, Verkehr, GHG). Anforderungen an Referenzaufträge: - Es sind für jeden der Referenzbereiche A, B, C und D mindestens zwei Referenzaufträge einzureichen; es sollten nicht mehr als drei je Referenzbereich sein. - Ein und derselbe Referenzauftrag kann zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig ausgewiesen wird. - Insgesamt sollen bereichsübergreifend vier unterschiedliche Referenzaufträge eingereicht werden. - Die relevante (Teil-)Leistungen müssen nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein. - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4). - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen. Erforderliche Angaben pro Referenz: Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche. Sortierung und Prüfung: - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich und ggf. durch Kontaktierung der Ansprechpersonen inhaltlich prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

    • Beschreibung

      Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde des Dienstleisters in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: D – Analyse im Bereich internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie aufgrund von Energiepreisen. Anforderungen an Referenzaufträge: - Es sind für jeden der Referenzbereiche A, B, C und D mindestens zwei Referenzaufträge einzureichen; es sollten nicht mehr als drei je Referenzbereich sein. - Ein und derselbe Referenzauftrag kann zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig ausgewiesen wird. - Insgesamt sollen bereichsübergreifend vier unterschiedliche Referenzaufträge eingereicht werden. - Die relevante (Teil-)Leistungen müssen nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein. - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4). - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen. Erforderliche Angaben pro Referenz: Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche. Sortierung und Prüfung: - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich und ggf. durch Kontaktierung der Ansprechpersonen inhaltlich prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

    • Beschreibung

      Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Titel
    Analyse und Modellierung von Energiesystemszenarien für Deutschland
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
    Zusätzliche Codes
    72316000Datenanalyse75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
    Ort
    Berlin
    Dauer
    36 Monate

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    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

      Studie zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Strompreise im internationalen Vergleich mit Fokus auf Stromkosten energieintensiver Branchen

      Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benötigt Dienstleistungen für eine detaillierte Studie zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Strompreise im internationalen Vergleich, mit Fokus auf die Stromkosten energieintensiver Branchen. Die Studie soll Vorschläge zur Senkung der Stromkosten erarbeiten, die die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken. Die Dienstleistungen sollen in Berlin über einen Zeitraum von 3 Jahren erbracht werden. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (70%) und Preis (30%). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens ein Referenzauftrag pro Bereich in ökonomischen Analysen von Strommärkten, technischen Analysen des Stromverbrauchs industrieller Prozesse und Expertise zu europäischen/nationalen Förder- und Kompensations-Regimen bei Energiekosten nachzuweisen, wobei die relevanten Leistungen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein müssen.

      Wettbewerb31. aug. 2026
      6. okt. 2026(14 Tage)
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

      Markeds- og opinionsundersøkelser

      Studie Zukunftsprojektion und Entwicklungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037

      Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benötigt Dienstleistungen für eine Studie zur Zukunftsprojektion und den Entwicklungspotenzialen der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037 über einen Zeitraum von 7 Monaten. Die Studie soll eine Projektion für die kommende Dekade entwickeln, um strategische Antworten auf strukturelle Veränderungen der Branche zu geben, die Zukunftsfähigkeit der KKW kritisch zu beleuchten, Risiken zu identifizieren sowie eine Prognose zu Chancen und Trends zu entwickeln. Die Dienstleistungen sollen in Berlin erbracht werden. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (60 %, aufgeteilt in Personal – Kernteam 20 %, Arbeitsorganisation und -abläufe 10 %, Umsetzungskonzept 70 %) und Preis (40 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens zwei Referenzen pro Bereich (A: Wissenschaftliche Studien/Gutachten/Analysen zu wirtschaftspolitischen Fragestellungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft; B: Praxisnahe Beratungs- und Strategievorhaben zur Entwicklung von Zukunftsprojektionen und praxisorientierten Handlungsempfehlungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft) einzureichen, wobei die relevanten (Teil-)Leistungen nach dem 31.07.2021 erbracht worden sein müssen.

      Wettbewerb7. sep. 2026
      7. okt. 2026(15 Tage)
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

      Data og analyse

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      Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) benötigt Dienstleistungen für eine Nationale Vulnerabilitätsanalyse internationaler Lieferketten über einen Zeitraum von 12 Monaten in Berlin. Ziel ist die Identifizierung und Bewertung von Abhängigkeiten Deutschlands/deutscher Unternehmen in globalen Lieferketten, die Entwicklung von Supply-Chain-Indizes, die Herleitung nationaler Abhängigkeiten gegenüber Handelspartnern, die Erweiterung des Analyserahmens um indirekte Abhängigkeiten, die Bewertung tatsächlicher Vulnerabilitäten auf nationaler Ebene, die Entwicklung einer interaktiven (teil-)visuellen IT-basierten Darstellung sowie die Verknüpfung von Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten auf disaggregierter Ebene mit Liefer-, Wertschöpfungs- und Technologieketten zur Szenarioanalyse. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (70 %, aufgeteilt in Personal 30 %, Arbeitsorganisation und -abläufe 20 %, Umsetzungskonzept 50 %) und Preis (30 %). Qualifikationsanforderungen umfassen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftung von 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall und einer jährlichen Deckungssumme von mindestens 2.000.000,00 Euro, mindestens 10 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) im Durchschnitt der letzten drei Jahre sowie mindestens einen Referenzauftrag pro Bereich (A: Analysen/Studien zu geoökonomischen Fragestellungen in Lieferketten, B: Geoökonomische Szenarioanalysen mit Lieferkettenbezug, C: Auswertung und Analyse komplexer Datenmengen mit statistischen/ökonometrischen Verfahren und visueller Aufbereitung), wobei jeder Referenzauftrag einen Mindestauftragswert von 50.000 EUR netto haben muss und die Leistungen nach dem 01.07.2023 erbracht worden sein müssen. Es dürfen keine Interessenkonflikte bestehen.

      Wettbewerb mit Qualifikation17. sep. 2026
      6. okt. 2026(14 Tage)
    • Stadtwerke Essen AG

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Stadtwerke Essen AG: EU-weites Verfahren "Technische Due Diligence und Analyse des Bestandnetzes" (Los 2)

      Die Stadtwerke Essen AG benötigt technische Due Diligence und Analyse des Bestandsnetzes für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Essen-Überruhr/Burgaltendorf. Die Dienstleistungen umfassen die technische Bewertung des Bestandsnetzes und die Betriebsumstellung auf eine Wärmepumpen-Erzeugeranlage, einschließlich der Erstellung einer Risiko-Matrix. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, wobei die Zuschlagskriterien Honorar (50%), Umsetzungskonzept (30%) und Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (20%) sind. Bewerber müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 5,0 Mio. EUR für Vermögensschäden nachweisen und einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 150.000,00 EUR netto in den letzten drei Geschäftsjahren erzielt haben. Zudem ist mindestens eine Unternehmensreferenz einzureichen, die die Erstellung eines Wertgutachtens oder einer technischen Due Diligence für ein Wärmenetz, die technische Bewertung des Bestandsnetzes und die Betriebsumstellung auf eine Wärmepumpen-Erzeugeranlage sowie die Erstellung einer Risiko-Matrix umfasst und innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen wurde.

      Wettbewerb mit Qualifikation3. sep. 2026
      5. okt. 2026(13 Tage)
    • Stadtwerke Essen AG

      Elektrisitet og energiforvaltning

      Stadtwerke Essen AG: EU-weites Vergabeverfahren "Netzkonzept und Wärmenetzoptimierung" (Los 1)

      Die Stadtwerke Essen AG benötigt Dienstleistungen für ein Netzkonzept und die Optimierung eines Wärmenetzes in Essen, Kreisfreie Stadt. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Essen-Überruhr/Burgaltendorf durch die Nutzung von Grubenwasser als Wärmequelle für ein neu zu errichtendes Niedertemperaturwärmenetz, das rund 4.137 Gebäude versorgen soll. Die Dienstleistungen umfassen Planungs- und Konzeptionsleistungen für die Errichtung dieses Wärmenetzes. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Fördermittel für das BEW1-Modul bewilligt werden. Die Zuschlagskriterien sind Honorar (50 %), Umsetzungskonzept (30 %) und Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (20 %). Bewerber müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 5,0 Mio. EUR für Vermögensschäden nachweisen und einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 250.000,00 EUR netto im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre erzielt haben. Zudem ist mindestens eine Unternehmensreferenz einzureichen, die Planungs-, Konzeptions- oder Optimierungsleistungen für die Errichtung eines Fernwärmenetzes unter Berücksichtigung der dazugehörigen Wärme-Erzeugungsanlage und die hydraulische Planung des Netzes innerhalb der letzten fünf Jahre umfasst.

      Wettbewerb mit Qualifikation3. sep. 2026
      5. okt. 2026(13 Tage)