Ausschreibung der kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen der Gemeinde Barsbüttel
Forsikringstjenester
Die Gemeinde Barsbüttel benötigt Dienstleistungen für kommunale Gebäude- und Inventarversicherungen, die einen umfassenden Versicherungsschutz für den gemeindlichen Gebäude- und Inventarbestand in Stormarn gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel in der Gebäudeversicherung sowie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl/Vandalismus in der Inventarversicherung. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (100 %). Als Qualifikationsanforderungen muss der Bieter ein in Deutschland zum Versicherungsgeschäft berechtigtes Versicherungsunternehmen sein und mindestens drei vergleichbare Referenzen im Bereich der Sachversicherung nachweisen, wovon mindestens eine einen Gebäudeversicherungsvertrag für mindestens 40 Liegenschaften umfassen und mindestens eine einen öffentlichen Auftraggeber betreffen muss. Zudem muss der Bieter über ein wirksames Risikomanagementsystem gemäß § 26 VAG verfügen und seine Bonität und Finanzkraft entweder durch ein aktuelles Finanzkraft- bzw. Emittentenrating von mindestens BBB– (S&P Global Ratings, Fitch Ratings, Scope Ratings), Baa3 (Moody's) oder gleichwertig, oder durch eine SCR- und MCR-Bedeckungsquote von mindestens 100 % gemäß Solvency II nachweisen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 040670720
- Kontakt-E-Mail
- ar@andreasrebhan.de
- Adresse
- Stiefenhoferplatz 1, 22885 Barsbüttel
Die Gemeinde Barsbüttel schreibt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV die Vergabe von kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen aus. Gegenstand der Beschaffung ist die Gewährung umfassenden Versicherungsschutzes für den gemeindlichen Gebäude- und Inventarbestand. Der Versicherungsschutz umfasst in der Gebäudeversicherung insbesondere die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel und in der Inventarversicherung insbesondere die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Einbruchdiebstahl/Vandalismus.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bieter kann unabhängig von seiner Rechtsform nur ein Versicherungsunternehmen sein, das zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts in Deutschland berechtigt ist. Erforderlich ist eine Erlaubnis der BaFin nach § 8 VAG oder bei einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassenen Versicherungsunternehmen die Berechtigung zur Geschäftstätigkeit in Deutschland nach Maßgabe der §§ 61 ff. VAG. Für das Versicherungsunternehmen kann ein Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG das Angebot abgeben, sofern er im Namen und mit Abschlussvollmacht des Versicherungsunternehmens handelt und die Vollmacht mit dem Angebot vorgelegt wird. Eine Teilnahme als Versicherungsmakler im eigenen Namen (§ 59 Abs. 3 VVG, § 34d Abs. 1 GewO) ist nicht möglich. Bei Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften muss jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, diese Mindestanforderung selbst erfüllen und den entsprechenden Nachweis erbringen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder Erfüllung durch ein anderes Mitglied ist ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist ein geeigneter Nachweis über die Erlaubnis gemäß § 8 VAG bzw. bei Versicherungsunternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat über die Berechtigung zur Geschäftstätigkeit in Deutschland nach Maßgabe der §§ 61 ff. VAG vorzulegen.
Beschreibung
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mindestens drei vergleichbare Referenzen aus dem Bereich der Sachversicherung nachzuweisen, die nach Art, Größe, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Mindestens eine Referenz muss einen Gebäudeversicherungsvertrag für mindestens 40 Liegenschaften umfassen, der mindestens die Gefahren Feuer (F), Leitungswasser (LW) und Sturm/Hagel (St/H) abdeckt. Mindestens eine Referenz muss einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder einen Sektorenauftraggeber gemäß § 100 GWB betreffen. Beide Mindestanforderungen müssen nicht durch dieselbe Referenz erfüllt werden. Als aktuell gelten Referenzen, bei denen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein wirksamer Versicherungsvertrag mit dem Referenzauftraggeber bestanden hat und tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Fortbestehende Verträge werden berücksichtigt, sofern sie bereits innerhalb dieses Zeitraums begonnen haben. Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften können die Referenzanforderungen gemeinschaftlich durch Referenzen ihrer Mitglieder erfüllen; die Referenzen werden der Gemeinschaft insgesamt zugerechnet.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation ist in Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“ zu finden.
Beschreibung
Der Bieter muss über ein wirksames Risikomanagementsystem gemäß § 26 VAG einschließlich einer unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung gemäß § 27 VAG bzw. bei Versicherungsunternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands nach den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Sitzstaates verfügen. Bei Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften muss jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, diese Mindestanforderung selbst erfüllen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder Erfüllung durch ein anderes Mitglied ist ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung gemäß Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“, dort „Eigenerklärung zum Risikomanagementsystem“.
Beschreibung
Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die von ihm im Rahmen des ausgeschriebenen Versicherungsvertrags übernommenen Risiken im Schadenfall vertragsgemäß zu tragen. Die Risikoabsicherung kann durch Eigenbehalt, Rückversicherung oder eine Kombination beider Instrumente erfolgen; die Wahl der Absicherungsform steht dem Bieter frei. Bei Bietergemeinschaften bzw. Mitversicherungsgemeinschaften hat jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, die Angaben zur Absicherung seines Risikoanteils selbst zu erbringen.
Dokumentationsanforderung
Der Bieter hat in Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“, dort „Eigenerklärung zur Absicherung des übernommenen Versicherungsrisikos“, anzugeben, in welcher Form und in welchem Umfang das übernommene Risiko im Eigenbehalt getragen bzw. rückversichert wird. Die Auftraggeberin kann ergänzende Nachweise zur Struktur der Risikoabsicherung, insbesondere zum Rückversicherungsprogramm, anfordern.
Beschreibung
Nachweis eines aktuellen Finanzkraft- bzw. Emittentenratings von mindestens BBB– (S&P Global Ratings, Fitch Ratings, Scope Ratings), Baa3 (Moody's) oder einer gleichwertigen Ratingstufe. Anerkannt werden Ratings von Ratingagenturen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 bei der ESMA registriert oder zertifiziert sind. Bei Bietergemeinschaften / Mitversicherungsgemeinschaften muss jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, die Mindestanforderung selbst erfüllen. Jedes dieser Unternehmen kann unabhängig zwischen Variante A und B wählen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder gemeinschaftliche Erfüllung ist ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Der Rating-Bericht (mindestens Titelseite bzw. Rating-Summary) ist mit dem Angebot vorzulegen und darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein.
Beschreibung
Nachweis einer SCR-Bedeckungsquote von mindestens 100 % und einer MCR-Bedeckungsquote von mindestens 100 % aus dem zuletzt veröffentlichten Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR gemäß § 40 VAG bzw. entsprechender nationaler Umsetzung der Art. 51 ff. der Richtlinie 2009/138/EG). Maßgeblich ist die SCR-Bedeckungsquote ohne Übergangsmaßnahmen nach Art. 308c und 308d der Richtlinie 2009/138/EG; die Volatilitätsanpassung darf berücksichtigt werden. Ein Bonitätsrating ist bei Variante B nicht erforderlich. Mit der Eigenerklärung nach Teil C „Eigenerklärungen zur Eignung“, dort „Eigenerklärung zur Bonität und Finanzkraft“, bestätigt der Bieter zudem, dass keine aufsichtsbehördlichen Maßnahmen wegen Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung (§§ 134 ff. VAG bzw. entsprechende Vorschriften des Aufsichtsstaates) anhängig sind und seit dem Stichtag des zugrunde gelegten SFCR keine wesentliche Verschlechterung der Solvenzlage eingetreten ist. Bei Bietergemeinschaften / Mitversicherungsgemeinschaften muss jedes Versicherungsunternehmen, das einen eigenen Haftungsanteil am Versicherungsvertrag übernehmen soll, die Mindestanforderung selbst erfüllen. Jedes dieser Unternehmen kann unabhängig zwischen Variante A und B wählen. Eine Zusammenrechnung, Kompensation oder gemeinschaftliche Erfüllung ist ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Vorzulegen ist der einschlägige SFCR-Auszug mit SCR- und MCR-Bedeckungsquote sowie maßgeblichem Stichtag. Ergänzend kann ein Wirtschaftsprüfertestat auf Grundlage der Solvency-II-Kennzahlen vorgelegt werden. Die Auftraggeberin kann ergänzende Nachweise zur Bonität bzw. Solvenzlage, insbesondere vollständige Rating- oder SFCR-Berichte oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers, anfordern.
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- Auftraggeber
- Gemeinde Barsbüttel
- Titel
- Ausschreibung der kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen der Gemeinde Barsbüttel
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Stormarn