Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
Bil- og motorvognstjenester
Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik, benötigt Fahrzeugabschleppdienste für die hessische Polizei, aufgeteilt in zwei Lose, im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem maximalen Gesamtwert von 19.910.044,30 EUR. Die Dienstleistungen umfassen das Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliche Verwahren von Fahrzeugen. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium Preis (100%). Für Los 1 ist ein jährlicher Mindestumsatz von 120.000 EUR (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) erforderlich, für Los 2 ein jährlicher Mindestumsatz von 360.000 EUR (netto) in denselben Geschäftsjahren. Bei Angeboten für beide Lose ist ein jährlicher Mindestumsatz von 360.000 EUR (netto) nachzuweisen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- SG 121 Vergabemanagement
- Kontakttelefon
- +49 611-8801-0
- Kontakt-E-Mail
- SG121-Vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de
- Adresse
- Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden
Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) einen Jahresumsatz (gesamt) von mindestens 120.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr für Los 1 erwirtschaftet haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Jahresumsatz der Mitglieder addiert.
Dokumentationsanforderung
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, sind Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Liegt für ein Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Beschreibung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) einen Jahresumsatz (gesamt) von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr für Los 2 erwirtschaftet haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Jahresumsatz der Mitglieder addiert.
Dokumentationsanforderung
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, sind Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Liegt für ein Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Beschreibung
Gibt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft ein Angebot sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2 ab, ist für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) ein Jahresumsatz (gesamt) von mindestens 360.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften wird der Jahresumsatz der Mitglieder addiert.
Dokumentationsanforderung
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, sind Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Liegt für ein Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dieses vertreten druch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
- Titel
- Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Geschätzter Wert
- 19.910.044,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…