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    BMUKN - Hohl- und Doppelboden DIN 18340 - Vergabe 2017/2026

    Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

    BMUKN - Hohl- und Doppelboden DIN 18340 - Vergabe 2017/2026

    1. Fragefrist

      8. sep. kl. 22:008. september 2026 kl. 22:00
    2. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      17. sep. kl. 10:0317. september 2026 kl. 10:03
    3. Angebotsfrist

      30. okt. kl. 08:3030. oktober 2026 kl. 08:30
    4. Eröffnungstermin

      30. okt. kl. 08:3130. oktober 2026 kl. 08:31
    5. Bindefrist

      8. jan. kl. 08:308. januar 2027 kl. 08:30

    Brief

    Ausschreibungssuche/Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/BMUKN - Hohl- und Doppelboden DIN 18340 - Vergabe 2017/2026
    Brief

    Oppføring av bygninger

    Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, benötigt Bauarbeiten für Hohl- und Doppelböden gemäß DIN 18340 in Berlin für eine Dauer von 24 Monaten. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (100%). Die Eignung zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 nachzuweisen.

    Über das Angebot

      siehe Abschnitt 5

      Kontaktperson
      Referat A 4.1 - Vergabesachgebiet
      Kontakttelefon
      +49 30-184010
      Kontakt-E-Mail
      Vergabe.berlin@bbr.bund.de
      Adresse
      Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Preis 100%

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Der Bieter muss seine Eignung zur Berufsausübung nachweisen. Dies kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erfolgen. Bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      Dokumentationsanforderung

      Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe sind entsprechende Nachweise (Nummer im Präqualifikationsverzeichnis, Formblatt 124, Verpflichtungserklärung) vorzulegen. Bieter ohne Sitz in Deutschland müssen gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorlegen. Eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Dies kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erfolgen. Bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      Dokumentationsanforderung

      Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe sind entsprechende Nachweise (Nummer im Präqualifikationsverzeichnis, Formblatt 124, Verpflichtungserklärung) vorzulegen. Bieter ohne Sitz in Deutschland müssen gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorlegen.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dies kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erfolgen. Bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

      Dokumentationsanforderung

      Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei nicht präqualifizierten Bietern sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe sind entsprechende Nachweise (Nummer im Präqualifikationsverzeichnis, Formblatt 124, Verpflichtungserklärung) vorzulegen. Bieter ohne Sitz in Deutschland müssen gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorlegen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in
    Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    Titel
    BMUKN - Hohl- und Doppelboden DIN 18340 - Vergabe 2017/2026
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    45213150Bau von Bürogebäuden
    Zusätzliche Codes
    45210000Bauleistungen im Hochbau45262800Ausbau von Gebäuden
    Ort
    Berlin
    Dauer
    24 Monate

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