Boden Sporthalle
Gulvbelegg og gulvarbeider
Das Landratsamt Eichstätt benötigt Bauleistungen für den Sportboden einer Einfachsporthalle im Rahmen der Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim, wobei etwa 560 m² Sportboden verlegt werden sollen. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Bewerber müssen eine Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, eine Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einreichen. Des Weiteren ist ein Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder die Erklärung, diese bei Vertragszuschlag abzuschließen, erforderlich. Es sind Angaben zur jahresdurchschnittlichen Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, sowie eine Erklärung, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, zu erbringen. Zudem sind Erklärungen zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister und in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Schließlich sind mindestens drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen für Sporthallenböden in vergleichbarem Umfang und Art erforderlich. Die Ever Sports GmbH hat heute einen ähnlichen Vertrag.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle - Hochbau des Landkreises
- Kontakttelefon
- +49 8421702201
- Kontakt-E-Mail
- hochbau-vergabe@lra-ei.bayern.de
- Adresse
- Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt
Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium inkl. der Fachräume, sowie die Errichtung einer Einfachsporthalle. Hier das Gewerk: Sporthalle Boden Ca. 560 m² Sportboden
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis ist das einzige Kriterium
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er den Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend). Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist: aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist. Wenn keine Beitragspflicht besteht, ist dies in einem An- oder Begleitschreiben zu erklären und dem AG vorzulegen. Aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Wenn nicht, ist dies in einem An- oder Begleitschreiben zu erklären und dem AG vorzulegen. Aktuell gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist: aktuell gültige Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Aktuell gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Dokumentationsanforderung
Aktuell gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Beschreibung
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Beschreibung
Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: Handelsregisterauszug. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Erklärung zu bestehenden Eintragungen in die Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. beider Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend). Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben. Mindestens vorzulegen sind drei (3) Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren der Ausführung von Bauleistungen für Sporthallenböden, in einer vergleichbaren Art und einem vergleichbaren Umfang der ausgeschriebenen Leistung.
Dokumentationsanforderung
Die Nachweise müssen umfassen: Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber). Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen nicht ausreichend sind. In diesem Fall sind die Referenznachweise mit dem Angebot vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Landratsamt Eichstätt
- Titel
- Boden Sporthalle
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Eichstätt