EGS_EGHO_Aufzugsanlagen
Heisinstallasjon og vedlikehold
Die Stadt Ludwigsburg benötigt Aufzugsanlagen in Ludwigsburg. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100 %). Bewerber müssen mindestens drei Referenzen von vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vorlegen und Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiterzahl der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre machen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 71419100
- Kontakt-E-Mail
- Vergabestelle.Bau@ludwigsburg.de
- Adresse
- Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
Aufzugsanlagen
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis zu Hundert Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts (sog. Koppelungsnachlass). (1) Wertungsrelevant ist je Los zunächst der Brutto-Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU, dort Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Nachlass. (2) Ein im Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme wird stets berücksichtigt. Der danach verbleibende Preis ist der Grundwertungspreis. (3) Nur für den Fall, dass der Bieter ein Angebot auf beide Lose abgibt, kann ein zusätzlicher Loskombinationsrabatt in Form eines Faktors angeboten werden. Dieser Kombinationsrabatt wird als Faktor auf den Grundwertungspreis je Los angewendet. Ein Faktor von 0,95 entspricht beispielsweise einem zusätzlichen Nachlass von 5 % auf den Grundwertungspreis. Der dadurch gebildete Kombinationswertungspreis wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der betreffende Bieter unter Anwendung dieses Faktors in jedem Los der Loskombination jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Maßgeblich ist somit eine Einzelbetrachtung jedes Loses; eine Wertung nach einem Gesamtpreis über beide Lose findet nicht statt. Ist die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt ausschließlich der Kombinationsfaktor dieses Bieters unberücksichtigt; sein Angebot wird mit dem Grundwertungspreis gewertet. Die Prüfung erfolgt erforderlichenfalls iterativ; nicht berücksichtigungsfähige Kombinationsrabatte scheiden aus und sperren das Nachrücken eines anderen berücksichtigungsfähigen Kombinationsrabatts nicht. Der unbedingte Preisnachlass nach KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU bleibt in jedem Fall erhalten. Hinweis der Vergabestelle: Der Grundwertungspreis nach Ziffer (2) sowie der Faktor nach Ziffer (3) werden im Submissionsprotokoll nach § 14 EU Abs. 3, 6 VOB/A veröffentlicht. Aus Transparenzgründen werden die Bieter nach Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts nochmals über das Ergebnis der Wertungsentscheidung informiert.
Bewertungsmethode
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis erfolgt unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts (sog. Koppelungsnachlass). Wertungsrelevant ist je Los zunächst der Brutto-Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU, dort Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Nachlass. Ein im Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme wird stets berücksichtigt. Der danach verbleibende Preis ist der Grundwertungspreis. Nur für den Fall, dass der Bieter ein Angebot auf beide Lose abgibt, kann ein zusätzlicher Loskombinationsrabatt in Form eines Faktors angeboten werden. Dieser Kombinationsrabatt wird als Faktor auf den Grundwertungspreis je Los angewendet. Ein Faktor von 0,95 entspricht beispielsweise einem zusätzlichen Nachlass von 5 % auf den Grundwertungspreis. Der dadurch gebildete Kombinationswertungspreis wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der betreffende Bieter unter Anwendung dieses Faktors in jedem Los der Loskombination jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Maßgeblich ist somit eine Einzelbetrachtung jedes Loses; eine Wertung nach einem Gesamtpreis über beide Lose findet nicht statt. Ist die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt ausschließlich der Kombinationsfaktor dieses Bieters unberücksichtigt; sein Angebot wird mit dem Grundwertungspreis gewertet. Die Prüfung erfolgt erforderlichenfalls iterativ; nicht berücksichtigungsfähige Kombinationsrabatte scheiden aus und sperren das Nachrücken eines anderen berücksichtigungsfähigen Kombinationsrabatts nicht. Der unbedingte Preisnachlass nach KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU bleibt in jedem Fall erhalten.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind Angaben zu mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Die Angaben sind gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Referenzbescheinigungen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung über die durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte in den vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Beschreibung
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. des zuständigen Versicherungsträgers unter Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Beschreibung
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" vorzulegen.
Beschreibung
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle oder, soweit zutreffend, bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis kann durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" erfolgen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Registerauszug bzw. gleichwertiger Nachweis vorzulegen.
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- Auftraggeber
- Stadt Ludwigsburg
- Titel
- EGS_EGHO_Aufzugsanlagen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Ludwigsburg