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    Erprobung des Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls bei Pseudarthrosen

    Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss

    Erprobung des Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls bei Pseudarthrosen

    1. Vertragsunterzeichnung

      Apr 15, 12:00 AMApril 15, 2024 12:00 AM
    2. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      Apr 30, 4:42 AMApril 30, 2024 4:42 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss/Erprobung des Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls bei Pseudarthrosen

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Vergabe eines Auftrages an eine unabhängige wissenschaftliche Institution zur Begleitung und Auswertung der Erprobung des niedrigdosierten gepulsten UltraschalIs zur Behandlung von Pseudarthrosen.

    Ergebnis

    Gewinner
    BG Klinikum Duisburg gGmbH
    Anzahl Angebote
    1
    Vertragswert
    Nicht angegeben

    Über das Angebot

      Vergabe eines Auftrages an eine unabhängige wissenschaftliche Institution zur Begleitung und Auswertung der Erprobung des niedrigdosierten gepulsten UltraschalIs zur Behandlung von Pseudarthrosen.

      Kontaktperson
      DLR Projektträger
      Kontakttelefon
      030 275838-0
      Kontakt-E-Mail
      pm137e@dlr.de
      Adresse
      Gutenbergstraße 13, 10587 Berlin

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Aus Darstellungsgründen sind alle Bewertungskriterien in diesem folgenden Text zusammengefasst: 4.1 Bewertungskriterien 4.1.1 Kriterien zur Bewertung der Qualität (K1) - Konzept zum Studiendesign (K1.1) - Konzept zur Machbarkeit und Rekrutierung (K1.2) - Konzept zur statistischen Analyse (K1.3) - Konzept zur Qualitätssicherung, Sicherheit und Datenschutz (K1.4) Punktevergabe für die Qualitätskriterien Die Konzepte werden anhand des folgenden Wertungssystems bewertet:7 5 Punkte Das Konzept ist hervorragend und erfüllt ausnahmslos die Anforderungen Ein Konzept erhält 5 Punkte, wenn die inhaltliche/fachliche Qualität sehr gut ist. Ebenso sind die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine sehr gute Leistungserbringung erwartet. 4 Punkte Das Konzept erfüllt vollumfänglich die Anforderungen Ein Konzept erhält 4 Punkte, wenn die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente gut ist. Ebenso sind die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung nahezu ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine gute Leistungserbringung erwartet. 3 Punkte Das Konzept erfüllt weitgehend die Anforderungen Ein Konzept erhält 3 Punkte, wenn die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente befriedigend ist. Ebenso sind die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung weitgehend zutreffend erfasst. Es wird eine befriedigende Leistungserbringung erwartet. 2 Punkte Das Konzept erfüllt die Anforderungen in begrenztem Umfang Ein Konzept enthält 2 Punkte, wenn inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ausreichend ist. Ebenso sind die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung noch überwiegend zutreffend erfasst. Es wird eine ausreichende Leistungserbringung erwartet. 1 Punkt Das Konzept erfüllt nur ansatzweise die Anforderungen Ein Konzept enthält 1 Punkt, wenn die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente mangelhaft ist. Ebenso sind die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung überwiegend nicht zutreffend erfasst. Es wird eine mangelhafte Leistungserbringung erwartet. 0 Punkte Das Konzept erfüllt nicht die Anforderungen Ein Konzept erhält 0 Punkte, wenn die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ungenügend ist. Ebenso sind die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung nicht oder unzutreffend erfasst. Es wird eine ungenügende Leistungserbringung erwartet. Ebenso werden keine Punkte vergeben, wenn die Anforderungen der Vergabeunterlagen ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. Die Einzelpunkte des jeweiligen Unterkriteriums werden nach nachfolgender Formel gewichtet, addiert und mit dem Faktor 2 multipliziert; das Ergebnis ergibt die Punktzahl für das Bewertungskriterium "Qualität" (K1). K1 = (0,9*K1.1 + 1,3*K1.2 + 0,9*K1.3 + 0,9*K1.4)*28 Die hierfür maximal erreichbare Punktzahl ist demnach 40 Punkte. Mindestanforderung für die Zuschlagserteilung ist ein Erzielen von 32 Punkten für das Bewertungskriterium "Qualität". Eine Zuschlagserteilung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn ein Konzept mit einem Punkt oder weniger bewertet wurde. 4.1.2 Kriterium zur Bewertung der Studienlaufzeit (K2) Als Studienlaufzeit wird die gesamte Laufzeit der Studie angesehen, beginnend mit dem Vertragsabschluss, über die Erstellung des Studienprotokolls bis zur Übergabe des Abschlussberichts an den G-BA (entsprechend der Leistungsphasen 1 und 2 nach Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung). Punktevergabe für die Bewertung der Studienlaufzeit Die Studienlaufzeit wird anhand des folgenden Wertungssystems bewertet: 0 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für mehr als 6 Jahre geplant. 1 Punkt: Die Studienlaufzeit ist für maximal 6 Jahre geplant. 2 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für maximal 5,5 Jahre geplant. 3 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für maximal 5 Jahre geplant. 4 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für maximal 4,5 Jahre geplant. 5 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für maximal 4 Jahre geplant. Die erhaltenen Punkte werden mit dem Faktor 2 multipliziert und ergeben die Punktzahl für das Bewertungskriterium "Studienlaufzeit" (K2). Die hierfür maximal erreichbare Punktzahl ist demnach 10 Punkte. 4.1.3 Gesamtpunktzahl (L) der Bewertungskriterien Die Gesamtpunktzahl der Bewertungskriterien "Qualität" und "Studienlaufzeit" bildet sich aus der Summe der beiden Bewertungskriterien: L= K1 + K2 4.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird anhand der erweiterten Richtwertmethode vorgenommen. Dabei wird zunächst ein Quotient (Z(3%)) aus Leistung und Preis für jedes Angebot gebildet. Anschließend erfolgt der Vergleich der Quotienten der jeweiligen Angebote. Dabei werden alle Angebote, die nach Bildung des Quotienten (Z(3%)) bis maximal 3% vom höchsten Quotienten abweichen, als gleichermaßen wirtschaftlich betrachtet. Alle Angebote, die unterhalb des Schwankungsbereichs liegen, können den Zuschlag nicht erhalten. Die Ermittlung folgt der Formel Z(3%)=L/P9 mit Z=Leistungs-Preis-Quotient, L=Gesamtpunktzahl der Bewertungskriterien und P=Angebotspreis (netto). Sollten mehrere Angebote gleichermaßen wirtschaftlich sein, wird das Kriterium "Qualität" als Entscheidungskriterium herangezogen. Das Angebot, welches innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und das Entscheidungskriterium bestmöglich erfüllt, erhält den Zuschlag

      Bewertungsmethode

      Die Konzepte werden anhand des folgenden Wertungssystems bewertet:

      • 5 Punkte: Das Konzept ist hervorragend und erfüllt ausnahmslos die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität ist sehr gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine sehr gute Leistungserbringung erwartet.
      • 4 Punkte: Das Konzept erfüllt vollumfänglich die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nahezu ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine gute Leistungserbringung erwartet.
      • 3 Punkte: Das Konzept erfüllt weitgehend die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist befriedigend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind weitgehend zutreffend erfasst. Es wird eine befriedigende Leistungserbringung erwartet.
      • 2 Punkte: Das Konzept erfüllt die Anforderungen in begrenztem Umfang. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ausreichend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind noch überwiegend zutreffend erfasst. Es wird eine ausreichende Leistungserbringung erwartet.
      • 1 Punkt: Das Konzept erfüllt nur ansatzweise die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist mangelhaft. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind überwiegend nicht zutreffend erfasst. Es wird eine mangelhafte Leistungserbringung erwartet.
      • 0 Punkte: Das Konzept erfüllt nicht die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ungenügend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nicht oder unzutreffend erfasst. Es wird eine ungenügende Leistungserbringung erwartet. Ebenso werden keine Punkte vergeben, wenn die Anforderungen der Vergabeunterlagen ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.

      Mindestanforderung für die Zuschlagserteilung ist ein Erzielen von 32 Punkten für das Bewertungskriterium "Qualität". Eine Zuschlagserteilung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn ein Konzept mit einem Punkt oder weniger bewertet wurde.

      Unterkriterien

      Beschreibung

      Konzept zum Studiendesign (K1.1)

      Bewertungsmethode

      Die Konzepte werden anhand des folgenden Wertungssystems bewertet: * 5 Punkte: Das Konzept ist hervorragend und erfüllt ausnahmslos die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität ist sehr gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine sehr gute Leistungserbringung erwartet. * 4 Punkte: Das Konzept erfüllt vollumfänglich die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nahezu ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine gute Leistungserbringung erwartet. * 3 Punkte: Das Konzept erfüllt weitgehend die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist befriedigend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind weitgehend zutreffend erfasst. Es wird eine befriedigende Leistungserbringung erwartet. * 2 Punkte: Das Konzept erfüllt die Anforderungen in begrenztem Umfang. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ausreichend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind noch überwiegend zutreffend erfasst. Es wird eine ausreichende Leistungserbringung erwartet. * 1 Punkt: Das Konzept erfüllt nur ansatzweise die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist mangelhaft. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind überwiegend nicht zutreffend erfasst. Es wird eine mangelhafte Leistungserbringung erwartet. * 0 Punkte: Das Konzept erfüllt nicht die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ungenügend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nicht oder unzutreffend erfasst. Es wird eine ungenügende Leistungserbringung erwartet. Ebenso werden keine Punkte vergeben, wenn die Anforderungen der Vergabeunterlagen ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.

      Beschreibung

      Konzept zur Machbarkeit und Rekrutierung (K1.2)

      Bewertungsmethode

      Die Konzepte werden anhand des folgenden Wertungssystems bewertet: * 5 Punkte: Das Konzept ist hervorragend und erfüllt ausnahmslos die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität ist sehr gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine sehr gute Leistungserbringung erwartet. * 4 Punkte: Das Konzept erfüllt vollumfänglich die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nahezu ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine gute Leistungserbringung erwartet. * 3 Punkte: Das Konzept erfüllt weitgehend die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist befriedigend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind weitgehend zutreffend erfasst. Es wird eine befriedigende Leistungserbringung erwartet. * 2 Punkte: Das Konzept erfüllt die Anforderungen in begrenztem Umfang. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ausreichend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind noch überwiegend zutreffend erfasst. Es wird eine ausreichende Leistungserbringung erwartet. * 1 Punkt: Das Konzept erfüllt nur ansatzweise die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist mangelhaft. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind überwiegend nicht zutreffend erfasst. Es wird eine mangelhafte Leistungserbringung erwartet. * 0 Punkte: Das Konzept erfüllt nicht die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ungenügend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nicht oder unzutreffend erfasst. Es wird eine ungenügende Leistungserbringung erwartet. Ebenso werden keine Punkte vergeben, wenn die Anforderungen der Vergabeunterlagen ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.

      Beschreibung

      Konzept zur statistischen Analyse (K1.3)

      Bewertungsmethode

      Die Konzepte werden anhand des folgenden Wertungssystems bewertet: * 5 Punkte: Das Konzept ist hervorragend und erfüllt ausnahmslos die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität ist sehr gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine sehr gute Leistungserbringung erwartet. * 4 Punkte: Das Konzept erfüllt vollumfänglich die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nahezu ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine gute Leistungserbringung erwartet. * 3 Punkte: Das Konzept erfüllt weitgehend die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist befriedigend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind weitgehend zutreffend erfasst. Es wird eine befriedigende Leistungserbringung erwartet. * 2 Punkte: Das Konzept erfüllt die Anforderungen in begrenztem Umfang. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ausreichend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind noch überwiegend zutreffend erfasst. Es wird eine ausreichende Leistungserbringung erwartet. * 1 Punkt: Das Konzept erfüllt nur ansatzweise die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist mangelhaft. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind überwiegend nicht zutreffend erfasst. Es wird eine mangelhafte Leistungserbringung erwartet. * 0 Punkte: Das Konzept erfüllt nicht die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ungenügend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nicht oder unzutreffend erfasst. Es wird eine ungenügende Leistungserbringung erwartet. Ebenso werden keine Punkte vergeben, wenn die Anforderungen der Vergabeunterlagen ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.

      Beschreibung

      Konzept zur Qualitätssicherung, Sicherheit und Datenschutz (K1.4)

      Bewertungsmethode

      Die Konzepte werden anhand des folgenden Wertungssystems bewertet: * 5 Punkte: Das Konzept ist hervorragend und erfüllt ausnahmslos die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität ist sehr gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine sehr gute Leistungserbringung erwartet. * 4 Punkte: Das Konzept erfüllt vollumfänglich die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist gut. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nahezu ausnahmslos zutreffend erfasst. Es wird eine gute Leistungserbringung erwartet. * 3 Punkte: Das Konzept erfüllt weitgehend die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist befriedigend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind weitgehend zutreffend erfasst. Es wird eine befriedigende Leistungserbringung erwartet. * 2 Punkte: Das Konzept erfüllt die Anforderungen in begrenztem Umfang. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ausreichend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind noch überwiegend zutreffend erfasst. Es wird eine ausreichende Leistungserbringung erwartet. * 1 Punkt: Das Konzept erfüllt nur ansatzweise die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist mangelhaft. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind überwiegend nicht zutreffend erfasst. Es wird eine mangelhafte Leistungserbringung erwartet. * 0 Punkte: Das Konzept erfüllt nicht die Anforderungen. Die inhaltliche/fachliche Qualität und Schlüssigkeit der konzeptionellen Elemente ist ungenügend. Die Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung sind nicht oder unzutreffend erfasst. Es wird eine ungenügende Leistungserbringung erwartet. Ebenso werden keine Punkte vergeben, wenn die Anforderungen der Vergabeunterlagen ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.

    • Beschreibung

      Als Studienlaufzeit wird die gesamte Laufzeit der Studie angesehen, beginnend mit dem Vertragsabschluss, über die Erstellung des Studienprotokolls bis zur Übergabe des Abschlussberichts an den G-BA (entsprechend der Leistungsphasen 1 und 2 nach Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung).

      Bewertungsmethode

      Die Studienlaufzeit wird anhand des folgenden Wertungssystems bewertet:

      • 0 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für mehr als 6 Jahre geplant.
      • 1 Punkt: Die Studienlaufzeit ist für maximal 6 Jahre geplant.
      • 2 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für maximal 5,5 Jahre geplant.
      • 3 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für maximal 5 Jahre geplant.
      • 4 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für maximal 4,5 Jahre geplant.
      • 5 Punkte: Die Studienlaufzeit ist für maximal 4 Jahre geplant.
    • Beschreibung

      Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird anhand der erweiterten Richtwertmethode vorgenommen. Dabei wird zunächst ein Quotient (Z(3%)) aus Leistung und Preis für jedes Angebot gebildet. Anschließend erfolgt der Vergleich der Quotienten der jeweiligen Angebote. Dabei werden alle Angebote, die nach Bildung des Quotienten (Z(3%)) bis maximal 3% vom höchsten Quotienten abweichen, als gleichermaßen wirtschaftlich betrachtet. Alle Angebote, die unterhalb des Schwankungsbereichs liegen, können den Zuschlag nicht erhalten. Sollten mehrere Angebote gleichermaßen wirtschaftlich sein, wird das Kriterium "Qualität" als Entscheidungskriterium herangezogen. Das Angebot, welches innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und das Entscheidungskriterium bestmöglich erfüllt, erhält den Zuschlag

      Bewertungsmethode

      Die Ermittlung folgt der Formel Z(3%)=L/P9 mit Z=Leistungs-Preis-Quotient, L=Gesamtpunktzahl der Bewertungskriterien und P=Angebotspreis (netto).

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
    Titel
    Erprobung des Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls bei Pseudarthrosen
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Berlin

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