Fliesen- und Plattenarbeiten
Bygningsarbeid og installasjoner
Das Landratsamt Eichstätt benötigt Fliesen- und Plattenarbeiten für die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim und den Bau einer Einfachsporthalle in Eichstätt. Die Arbeiten umfassen ca. 430 m² Wandfliesen, ca. 250 m² Bodenfliesen, ca. 22 VSG-Spiegel, ca. 680 m² Natursteinbelag und ca. 195 Tritt- und Setzstufen aus Naturstein in drei Treppenhäusern. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises. Bewerber müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen oder die Bereitschaft erklären, diese bei Vertragszuschlag in der geforderten Höhe abzuschließen, Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten drei Jahre machen und drei Referenzprojekte für Fliesen- und Plattenarbeiten aus den letzten fünf Kalenderjahren vorlegen, die in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle - Hochbau des Landkreises
- Kontakttelefon
- +49 8421702201
- Kontakt-E-Mail
- hochbau-vergabe@lra-ei.bayern.de
- Adresse
- Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt
Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium inkl. der Fach-räume, sowie die Errichtung einer Einfachsporthalle. Hier das Gewerk: Fliesen- und Plattenarbeiten Ca. 430 m2 Wandfliesen Ca. 250 m2 Bodenfliesen Ca. 22 St. VSG Spiegel Ca. 680 m2 Natursteinbelag Ca. 195 St. Tritt- und Setzstufen Naturstein in 3 Treppenhäusern
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis ist das einzige Kriterium
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er den Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend) vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist sind eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig, ansonsten Erklärung), eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit ausgestellt, ansonsten Erklärung) und eine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist ist eine aktuell gültige Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Aktuell gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Dokumentationsanforderung
Aktuell gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Beschreibung
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Beschreibung
Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Erklärung zu bestehenden Eintragungen in die Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist ist eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend) vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben. Mindestens drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren der Ausführung von Bauleistungen für Fliesen- und Plattenbauarbeiten, in einer vergleichbaren Art und einem vergleichbaren Umfang der ausgeschriebenen Leistung.
Dokumentationsanforderung
Die Nachweise müssen umfassen: Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber). Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen nicht ausreichend sind. In diesem Fall sind die Referenznachweise mit dem Angebot vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Landratsamt Eichstätt
- Titel
- Fliesen- und Plattenarbeiten
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Eichstätt