Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord
Die Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (JWP-M) sucht im Rahmen eines kartellrechtlichen Auswahlverfahrens Pächter für Industrie- und Gewerbeflächen von insgesamt ca. 400.000 m² im Bereich des Voslapper Groden Nord in Wilhelmshaven. Die Flächen sollen als Energy Hub Cluster mit potenziell trimodaler Anbindung (Wasser-Bahn-Straße) weiterentwickelt und für Ansiedlungen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und/oder energieintensiven Industrien genutzt werden. Die Grundstücksverträge haben eine Laufzeit von 50 Jahren und verpflichten die Ansiedler zum dauerhaften Betrieb des Standortes als Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien, möglichst mit wasserseitigem Umschlag. Bewerber müssen eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, keine Verbindungen zu Terrorlisten bestehen und die Verpflichtungen bezüglich der Bereitstellung von Finanzmitteln eingehalten werden. Zudem sind Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre zu machen und auf Anforderung Nachweise über die Finanzierung der geschätzten Herstellungskosten des Projekts, Bilanzen sowie eine schriftliche Bankauskunft zum Zahlungsverhalten vorzulegen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 4421409800
- Kontakt-E-Mail
- vergabe@jadeweserport.de
- Adresse
- Pazifik 1, 26388 Wilhelmshaven
Der Containerterminal JadeWeserPort wurde offiziell am 21.09.2012 durch den Betreiber, die Eurogate CTW GmbH & Co KG, in Betrieb genommen. Neben dem Containerterminal ist das trimodale Güterverkehrszentrum JadeWeserPort (nachfolgend "GVZ JadeWeserPort") entstanden, welches von dem Eigentümer entwickelt und betrieben wird. Ergänzend hierzu hat JWP-M im Jahr 2026 das Eigentum an Flächen im Bereich des Voslapper Groden Nord (VGN) erworben. Die Flächen des VGN sollen als Energy Hub Cluster mit ggf. trimodaler Anbindung (Wasser-Bahn-Straße) weiterentwickelt und genutzt werden. Für einen Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des Industriegebiets mit einer Größe von insgesamt ca. 400.000 m² (im Folgenden: Vermarktungsflächen) sollen mit diesem Auswahlverfahren Grundstücksverträge für Ansiedlungen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und/oder energieintensive Industrien vergeben werden. Hierzu sollen Grundstücksverträge geschlossen werden, die die jeweiligen Ansiedler verpflichten, den Standort möglichst hafenaffin (mit wasserseitigem Umschlag über die bei den Landesgesellschaften des Landes Niedersachsen vorhandenen und in Zukunft zu errichtenden Hafeninfrastrukturen) mit der Zweckbestimmung Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien ("Energy Hub"; im Folgenden: Industriegebiet) dauerhaft zu betreiben. Die Grundstücksverträge werden entsprechende Verpflichtungen zum Bau und zur Inbetriebnahme/zum Betrieb der Betriebsgebäude/Produktionsstätten enthalten.Hauptmerkmale des Verfahrens1. Die abzuschließenden Grundstücksverträge werden im Rahmen eines rein kartellrechtlichen Auswahlverfahrens vergeben. Da zum Beginn dieses Auswahlverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. JWP-M stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Deutschen Vergabeportal nichts daran ändert, dass es sich um ein rein kartellrechtliches Verfahren handelt. Die systembedingte, mit der Auswahl des Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als "öffentlicher Auftrag" spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages nicht wider. Soweit im Nachfolgenden auf Vorschriften des vierten Teil des GWB Bezug genommen wird, wird klargestellt, dass sich JWP-M in diesem kartellrechtlichen Auswahlverfahren für eine entsprechende Anwendung dieser konkreten Vorschriften (insbesondere der Ausschlussgründe) entschieden hat. Es wird jedoch klargestellt, dass der vierte Teil des GWB keine Anwendung findet. 2. Das Auswahlverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Auf Anforderung wird JWP-M englische Fassungen der Unterlagen zu Informationszwecken zur Verfügung stellen. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nur die deutschen Unterlagen und Dokumente rechtliche Wirkungen entfalten und nur der jeweilige endverhandelte deutsche Grundstücksvertrag gezeichnet/beurkundet wird und bindend ist. Auch die konkreten Vertragsverhandlungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen. 3. JWP-M und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den jeweiligen Grundstücksvertrag. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrags haben. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich JWP-M auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen", aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland). (5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. (6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern. Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen", aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland). Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG.
Beschreibung
Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: Aktueller Handelsregisterauszug
Dokumentationsanforderung
Aktueller Handelsregisterauszug
Beschreibung
Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Dokumentationsanforderung
Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Beschreibung
Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann. Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klargestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann.
Dokumentationsanforderung
Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel).
Beschreibung
Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Dokumentationsanforderung
Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Beschreibung
Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Dokumentationsanforderung
Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
- Titel
- Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
- Dauer
- 50 Jahre
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…