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    Klarstellende Änderungsbekanntmachung: Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Klarstellende Änderungsbekanntmachung: Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Feb 2, 1:36 PMFebruary 2, 2026 1:36 PM
    2. Teilnahmefrist

      Mar 5, 12:00 PMMarch 5, 2026 12:00 PM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen/Klarstellende Änderungsbekanntmachung: Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    IT- drift og vedlikehold

    Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen benötigt Dienstleistungen zur Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Der Auftragnehmer muss eine cloudbasierte Fachanwendung (SaaS) entwickeln, aufbauen und pflegen. Optional sind Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung vorgesehen. Die Leistungen sollen in Düsseldorf erbracht werden.

    Über das Angebot

      Der Auftraggeber trifft folgende klarstellende Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Bekanntmachung: 361104-2025 KLARSTELLUNG 1: Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer 2.1 Anstatt: "Das Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW) möchte die Arbeitsschutzverwaltung digitalisieren und vereinheitlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag aus. Danach muss der Auftragnehmer eine cloudbasierte Fachanwendung im Sinne einer Software-as-a-Service (SaaS) zur Digitalisierung der Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung NRW entwickeln, aufbauen und pflegen. Optional und nach Zwischenentscheidung des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung muss der Auftragnehmer zudem die hierfür erforderlichen Endgeräte liefern. Darüber hinaus bietet das Land NRW den anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, auf die entsprechenden Leistungen des Auftragnehmers zuzugreifen. Zu diesem Zweck schreibt das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag aus, auf dessen Grundlage die bezugsberechtigten Parteien nach Bedarf anschließend den Auftragnehmer mit Leistungen zur Digitalisierung ihrer eigenen Arbeitsschutzverwaltung beauftragen dürfen. Hierdurch können die bezugsberechtigten Parteien die Leistungen ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Weitere Bezugsberechtigte sind: - Bundesrepublik Deutschland - Land Baden-Württemberg - Freistaat Bayern - Land Berlin - Land Brandenburg - Freie Hansestadt Bremen - Freie und Hansestadt Hamburg - Land Hessen - Land Mecklenburg-Vorpommern - Land Niedersachen - Land Rheinland-Pfalz - Saarland - Freistaat Sachsen - Land Sachsen-Anhalt - Land Schleswig-Holstein - Freistaat Thüringen." Muss es heißen: "Das Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW) möchte die Arbeitsschutzverwaltung digitalisieren und vereinheitlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag aus. Danach muss der Auftragnehmer eine cloudbasierte Fachanwendung im Sinne einer Software-as-a-Service (SaaS) zur Digitalisierung der Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung NRW entwickeln, aufbauen und pflegen. Darüber hinaus bietet das Land NRW den anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, auf die hier ausgeschriebenen Leistungen im Rahmen des rechtlich Zulässigen ebenfalls zuzugreifen. Vorgesehen ist, dies durch die Überlassung der Vergabe- und Vertragsunterlagen umzusetzen." KLARSTELLUNG 2: Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer 2.1.1 und 5.1.1 Anstatt: "Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung; Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen, 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)" Muss es heißen: "Haupteinstufung (cpv): 72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung; Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000-7 Softwareprogrammierung und -beratung, 72260000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Software" KLARSTELLUNG 3: Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer 5.1 Anstatt: "[...] Im weiteren Projektverlauf muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - die für den Aufbau und die Entwicklung der Fachanwendung erforderlichen Leistungen erbringen und die erforderlichen Endgeräte liefern. [...] Zudem muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung (z.B. Anpassung an neue Gesetzes-/Rechtslage) erbringen. Ferner muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - die erforderlichen Endgeräte liefern und die dazugehörigen Schulungs-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen erbringen. Diese Schulungs-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen." Muss es heißen: "[...] Im weiteren Projektverlauf muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - die für den Aufbau und die Entwicklung der Fachanwendung erforderlichen Leistungen erbringen. [...] Zudem muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung (z.B. Anpassung an neue Gesetzes-/Rechtslage) erbringen." KLARSTELLUNG 4: Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer 5.1.1 Anstatt: "Optionen: [...] -Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung als optionale Leistungen; - Lieferung der erforderlichen Endgeräte sowie dazugehörige Schulungs-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen als optionale Leistungen." Muss es heißen: "Optionen: [...] -Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung als optionale Leistungen."

      Kontakttelefon
      000
      Kontakt-E-Mail
      BeschaffungMHKBDNRW@heuking.de
      Adresse
      Hubertusstraße 9, 40219 Düsseldorf

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Bis auf die oben genannten Klarstellungen gelten die Ausführungen in der ursprünglichen Bekanntmachung (361104-2025) fort.

      Dokumentationsanforderung

      Nicht zutreffend.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
    Titel
    Klarstellende Änderungsbekanntmachung: Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
    Zusätzliche Codes
    72200000Softwareprogrammierung und -beratung72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
    Ort
    Düsseldorf, Kreisfreie Stadt

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