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    Lieferung einer Schienenschleifmaschine („HSG-city“)

    Rheinbahn AG

    Lieferung einer Schienenschleifmaschine („HSG-city“)

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Feb 26, 6:30 AMFebruary 26, 2025 6:30 AM
    2. Fragefrist

      Jan 20, 11:00 AMJanuary 20, 2026 11:00 AM
    3. Angebotsfrist

      Feb 3, 11:00 AMFebruary 3, 2026 11:00 AM
    4. Vertragsbeginn

      Apr 30, 10:00 PMApril 30, 2026 10:00 PM
    5. Bindefrist

      May 3, 10:00 AMMay 3, 2026 10:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Rheinbahn AG/Lieferung einer Schienenschleifmaschine („HSG-city“)

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Spesialisert jernbaneutstyr

    Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Die Lieferung kann ausfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen. Erläuterung: Eine Vergabe von einer Schienenschleifmaschine ist nur an die Vossloh Rail Services Deutschland GmbH durchführbar, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 b) SektVO vorhanden ist. Die definierten Anforderungen in ihrer umfangreichreichen Fülle und Kombination sind durch keine anderen potentiellen Bieter möglich. Vorliegend vermag nur die Vossloh Rail Services Deutschland GmbH die aufgeführten Anforderungen erfüllen. - Schleifgeschwindigkeit bis 60km/h, so dass im regulären Betrieb mitgefahren werden kann und nicht auf die Nachtstunden reduziert werden muss - Durch einen Schleifanhänger ist die Flexibilität gegeben und spontan Einsätze können schneller koordiniert werden, da kein Transportmittel nötig - Keine Beeinträchtigung des Profils, so dass keine Nachbearbeitung des Schienenprofils nötig ist - Durch interne Absaugung keine Gefährdung von Dritten durch Staub und Funkenflug, weniger Aufwand beim Schleifen im Tunnel durch Kostenminimierung, da Brandlastenentfernung und Stellung eines Brandposten entfällt bzw. minimiert wird - Schleifarbeiten in beide Fahrtrichtungen ohne Umrüstarbeiten möglich. Folgerichtig wäre ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb irreführend und der damit verbundene Aufwand zeitlich und wirtschaftlich unzweckmäßig für alle Marktteilnehmer. Die vergaberechtlichen Grenzen der Leistungsbestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstands sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Eine künstliche und damit unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs liegt damit nicht vor. Das Datum des Vertragsschlusses mit der Vossloh Rail Services Deutschland GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der Vossloh Rail Services Deutschland GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Vossloh Rail Services Deutschland GmbH Postanschrift: Hannoversche Straße 10; Ort: Hamburg NUTS-Code: Hamburg (DE600) Postleitzahl: 21079 Land: Deutschland Internet-Adresse: www.vossloh.com

    Über das Angebot

      Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Die Lieferung kann ausfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen. Erläuterung: Eine Vergabe von einer Schienenschleifmaschine ist nur an die Vossloh Rail Services Deutschland GmbH durchführbar, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 b) SektVO vorhanden ist. Die definierten Anforderungen in ihrer umfangreichreichen Fülle und Kombination sind durch keine anderen potentiellen Bieter möglich. Vorliegend vermag nur die Vossloh Rail Services Deutschland GmbH die aufgeführten Anforderungen erfüllen. - Schleifgeschwindigkeit bis 60km/h, so dass im regulären Betrieb mitgefahren werden kann und nicht auf die Nachtstunden reduziert werden muss - Durch einen Schleifanhänger ist die Flexibilität gegeben und spontan Einsätze können schneller koordiniert werden, da kein Transportmittel nötig - Keine Beeinträchtigung des Profils, so dass keine Nachbearbeitung des Schienenprofils nötig ist - Durch interne Absaugung keine Gefährdung von Dritten durch Staub und Funkenflug, weniger Aufwand beim Schleifen im Tunnel durch Kostenminimierung, da Brandlastenentfernung und Stellung eines Brandposten entfällt bzw. minimiert wird - Schleifarbeiten in beide Fahrtrichtungen ohne Umrüstarbeiten möglich. Folgerichtig wäre ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb irreführend und der damit verbundene Aufwand zeitlich und wirtschaftlich unzweckmäßig für alle Marktteilnehmer. Die vergaberechtlichen Grenzen der Leistungsbestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstands sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Eine künstliche und damit unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs liegt damit nicht vor. Das Datum des Vertragsschlusses mit der Vossloh Rail Services Deutschland GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der Vossloh Rail Services Deutschland GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Vossloh Rail Services Deutschland GmbH Postanschrift: Hannoversche Straße 10; Ort: Hamburg NUTS-Code: Hamburg (DE600) Postleitzahl: 21079 Land: Deutschland Internet-Adresse: www.vossloh.com

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      +49211 58201
      Kontakt-E-Mail
      rheinbahn@rheinbahn.de
      Adresse
      Lierenfelder Str. 42, 40231 Düsseldorf

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    Auftraggeber
    Rheinbahn AG
    Titel
    Lieferung einer Schienenschleifmaschine („HSG-city“)
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    34620000Schienenfahrzeuge
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Düsseldorf, Kreisfreie Stadt

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