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    Lieferung von einem dieselbetriebenem-Niederflur-Gelenkbus

    Rheinbahn AG

    Lieferung von einem dieselbetriebenem-Niederflur-Gelenkbus

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      5. mars kl. 06:505. mars 2025 kl. 06:50
    2. Fragefrist

      20. jan. kl. 11:0020. januar 2026 kl. 11:00
    3. Angebotsfrist

      3. feb. kl. 11:003. februar 2026 kl. 11:00
    4. Vertragsbeginn

      30. april kl. 22:0030. april 2026 kl. 22:00
    5. Bindefrist

      3. mai kl. 10:003. mai 2026 kl. 10:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Rheinbahn AG/Lieferung von einem dieselbetriebenem-Niederflur-Gelenkbus

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Bil- og motorvognstjenester

    Vorliegend wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 5 SektVO durchgeführt, da die Beschaffung bei einem anderen Unternehmen aus technischen Gründen nicht möglich ist, ohne die betriebliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit erheblich zu beeinträchtigen: Es handelt sich um die Ersetzung eines einzigen Diesel-Busses, da aufgrund eines Unfalls die Flotte der Rheinbahn AG sich um ein Bus reduziert hat. Die Rheinbahn AG hat bereits kürzlich einen Vertrag mit der Daimler Buses GmbH über 65 Busse geschlossen. Damit besteht ein beträchtlicher Teil der Diesel-Bus-Flotte von Daimler Buses GmbH. Ein Wechsel des Unternehmens hinsichtlich eines einzelnen Busses würde dazu führen würde, dass die Rheinbahn AG eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Im Betrieb unterschiedlicher Fahrzeuge müssen sich das Fahrpersonal und die Leitstelle auf ständig wechselnde Bedingung und unterschiedliche Behebung von Fehlermeldungen einlassen. Ferner müssen Spezialwerkzeuge, fahrzeugbezogene Softwaretools sowie entsprechendes Mitarbeiter-Knowhow für unterschiedliche technische Ausstattungen aufgebaut und vorgehalten werden. Gleiches gilt für die Ersatzteilversorgung. Die Nutzung eines Busses eines anderen Herstellers würde zu technischen Inkompatibilitäten mit der bestehenden Infrastruktur führen, Kleinstmengen von Ersatzteilen anderer Hersteller sind indes kaum beschaffbar, führen aber zumindest zu sehr langen Lieferzeiten und damit zur geringen Verfügbarkeit des einzeln beschafften Busses. Das Datum des Vertragsschlusses mit der Daimler Buses GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der Daimler Buses GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Daimler Buses GmbH Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 21-57 Ort: Mannheim NUTS-Code: DE126 Mannheim Postleitzahl: 68301 Land: Deutschland Internet-Adresse: https://www.daimlertruck.com/unternehmen/daimler-buses

    Über das Angebot

      Vorliegend wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 5 SektVO durchgeführt, da die Beschaffung bei einem anderen Unternehmen aus technischen Gründen nicht möglich ist, ohne die betriebliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit erheblich zu beeinträchtigen: Es handelt sich um die Ersetzung eines einzigen Diesel-Busses, da aufgrund eines Unfalls die Flotte der Rheinbahn AG sich um ein Bus reduziert hat. Die Rheinbahn AG hat bereits kürzlich einen Vertrag mit der Daimler Buses GmbH über 65 Busse geschlossen. Damit besteht ein beträchtlicher Teil der Diesel-Bus-Flotte von Daimler Buses GmbH. Ein Wechsel des Unternehmens hinsichtlich eines einzelnen Busses würde dazu führen würde, dass die Rheinbahn AG eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Im Betrieb unterschiedlicher Fahrzeuge müssen sich das Fahrpersonal und die Leitstelle auf ständig wechselnde Bedingung und unterschiedliche Behebung von Fehlermeldungen einlassen. Ferner müssen Spezialwerkzeuge, fahrzeugbezogene Softwaretools sowie entsprechendes Mitarbeiter-Knowhow für unterschiedliche technische Ausstattungen aufgebaut und vorgehalten werden. Gleiches gilt für die Ersatzteilversorgung. Die Nutzung eines Busses eines anderen Herstellers würde zu technischen Inkompatibilitäten mit der bestehenden Infrastruktur führen, Kleinstmengen von Ersatzteilen anderer Hersteller sind indes kaum beschaffbar, führen aber zumindest zu sehr langen Lieferzeiten und damit zur geringen Verfügbarkeit des einzeln beschafften Busses. Das Datum des Vertragsschlusses mit der Daimler Buses GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der Daimler Buses GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Daimler Buses GmbH Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 21-57 Ort: Mannheim NUTS-Code: DE126 Mannheim Postleitzahl: 68301 Land: Deutschland Internet-Adresse: https://www.daimlertruck.com/unternehmen/daimler-buses

      Kontaktperson
      Einkauf
      Kontakttelefon
      +49 21158201
      Kontakt-E-Mail
      rheinbahn@rheinbahn.de
      Adresse
      Lierenfelder Str. 42, 40231 Düsseldorf

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    Auftraggeber
    Rheinbahn AG
    Titel
    Lieferung von einem dieselbetriebenem-Niederflur-Gelenkbus
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    34121400Niederflurbusse
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Düsseldorf, Kreisfreie Stadt

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