Linienbündel COE 3
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Fergetransport
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel COE 3, Kreis Coesfeld, ab dem 27.08.2025 bis zum Ende der von der Kultusministerkonferenz noch nicht festgelegten Sommerferien 2035 (längstens jedoch bis zum 26.08.2035), mit einem Gesamtumfang von derzeit ca. 238.000 Fahrplankilometern in Festbedienung und zusätzlich maximal 100.000 km als TaxiBus-Leistung auf der Linie T51. Daten zur Abrufung (Fahrtenanzahl und Strecke, jeweils in Prozent) finden sich, sofern bekannt, im jeweiligen Liniensteckbrief.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Kreis Coesfeld
- Kontakttelefon
- +49 2541-189130
- Kontakt-E-Mail
- armin.hilger@kreis-coesfeld.de
- Adresse
- Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel COE 3, Kreis Coesfeld, ab dem 27.08.2025 bis zum Ende der von der Kultusministerkonferenz noch nicht festgelegten Sommerferien 2035 (längstens jedoch bis zum 26.08.2035), mit einem Gesamtumfang von derzeit ca. 238.000 Fahrplankilometern in Festbedienung und zusätzlich maximal 100.000 km als TaxiBus-Leistung auf der Linie T51. Daten zur Abrufung (Fahrtenanzahl und Strecke, jeweils in Prozent) finden sich, sofern bekannt, im jeweiligen Liniensteckbrief.
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Leistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Leistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Dokumentationsanforderung
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Beschreibung
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Beschreibung
Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Dokumentationsanforderung
Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Kreis Coesfeld
- Titel
- Linienbündel COE 3
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Coesfeld
- Dauer
- 120 Monate
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…