Linienbündel LMR Nord
Persontransporttjenester
Der Regionale Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV) benötigt öffentliche Nahverkehrsleistungen im Busverkehr für die Linien MR-61, MR-62, MR-63, MR-64 und MR-65 im Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Stadt Marburg bzw. dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die Leistungen umfassen im Kalenderjahr 2028 insgesamt ca. 0,557 Mio. Nutzwagenkilometer. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (100%). Als Qualifikationsanforderungen sind der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) sowie Referenzen über im "Rollgeschäft" erbrachte Busverkehrsleistungen im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen erforderlich, wobei mindestens eine Verkehrsleistung anzugeben ist, die einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 275 Tsd. Nutzwagenkilometer pro Jahr aufweist und für mindestens 12 volle Monate im Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) erbracht wurde. Zudem ist der Nachweis der fachlichen Eignung gemäß VO (EG) Nr. 1071/2009 und § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV erforderlich, beispielsweise durch eine Bescheinigung der IHK.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +4964214050
- Kontakt-E-Mail
- oepnv@marburg-biedenkopf.de
- Adresse
- Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen im Busverkehr auf dem Gebiet des Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Stadt Marburg bzw. dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Linie MR-61 Linie MR-62 Linie MR-63 Linie MR-64 Linie MR-65 Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Kalenderjahr 2028 insgesamt ca. 0,557 Mio. Nutzwagenkilometer (Nwkm).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats belegen, in dem sie niedergelassen sind. Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter dies im Angebotsschreiben anzukreuzen.
Dokumentationsanforderung
Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister-Nummer im Angebotsschreiben des Bieters.
Beschreibung
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 31.05.2026.
Dokumentationsanforderung
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar).
Beschreibung
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALT-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenen Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der vergabegegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 275 Tsd. Nutzwagenkilometer p. a. aufweisen. Die Referenzen müssen im o. g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) je Referenz jeweils für mindestens 12 volle Monate erbracht worden sein, um anerkannt werden zu können. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 3) werden diese kumulativ betrachtet. Der Bieter muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes als Unterauftragnehmer selbst, von Unterauftragnehmern oder als Teil einer Bietergemeinschaft darlegen, welche Leistung durch den Bieter selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Bieters und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist.
Dokumentationsanforderung
Detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen; der Vordruck ist zu verwenden.
Beschreibung
Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall der Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Dokumentationsanforderung
In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
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- Auftraggeber
- Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)
- Titel
- Linienbündel LMR Nord
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Marburg-Biedenkopf