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    Lückenschluss-Programm Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 - Hennef Eichholz/Stotterheck

    Stadt Hennef (Sieg)

    Lückenschluss-Programm Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 - Hennef Eichholz/Stotterheck

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      May 23, 4:25 AMMay 23, 2025 4:25 AM
    2. Fragefrist

      Jul 25, 9:59 PMJuly 25, 2025 9:59 PM
    3. Eröffnungstermin

      Aug 5, 8:30 AMAugust 5, 2025 8:30 AM
    4. Angebotsfrist

      Aug 5, 8:30 AMAugust 5, 2025 8:30 AM
    5. Bindefrist

      Apr 5, 8:30 AMApril 5, 2026 8:30 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Stadt Hennef (Sieg)/Lückenschluss-Programm Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 - Hennef Eichholz/Stotterheck

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Telekommunikasjonstjenester

    Die Stadt Hennef (Sieg) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)"" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 140.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.

    Über das Angebot

      Die Stadt Hennef (Sieg) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)"" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 140.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.Hauptmerkmale des VerfahrensDas Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt.

      Kontaktperson
      Zentrale Vergabestelle
      Kontakttelefon
      +49 2242888-0
      Kontakt-E-Mail
      vergabe@hennef.de
      Adresse
      Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (75). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung.

      Bewertungsmethode

      Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die volle Punktzahl (75). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung.

    • Beschreibung

      Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung.

      Bewertungsmethode

      Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung.

    • Beschreibung

      Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt 5 e) bb) (3), 4. Spiegelstrich der Vergabeunterlage).

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

      Dokumentationsanforderung

      Gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3).

    • Beschreibung

      Vollständig ausgefülltes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

      Dokumentationsanforderung

      Das Formular muss hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft" angekreuzt sein.

    • Beschreibung

      Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen.

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.

      Dokumentationsanforderung

      Durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.

    • Beschreibung

      Angabe der Registernummer und des Registergerichts bzw. des Berufsregisters.

      Dokumentationsanforderung

      In dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate).

    • Beschreibung

      Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

      Dokumentationsanforderung

      In dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1), sofern vorhanden.

    • Beschreibung

      Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.

      Dokumentationsanforderung

      Durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen.

      Dokumentationsanforderung

      Durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3).

    • Beschreibung

      Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen.

      Dokumentationsanforderung

      In dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

    • Beschreibung

      Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession. Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 anzugeben.

      Dokumentationsanforderung

      Durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

    • Beschreibung

      Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bzw. 2021, 2022 und 2023 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.

      Dokumentationsanforderung

      Kopien der Jahresabschlüsse oder aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen.

    • Beschreibung

      Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Erstangebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten. Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 geeignete Referenzen anzugeben.

      Dokumentationsanforderung

      Durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.

      Dokumentationsanforderung

      Durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

    • Beschreibung

      Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a. F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur.

      Dokumentationsanforderung

      Durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. Nur vom Bieter oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen.

    • Beschreibung

      Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung.

      Dokumentationsanforderung

      Im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 14., Anlage 1) des Bieters.

    • Beschreibung

      Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 14. - 15.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen.

    • Beschreibung

      Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 8. - 10.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefüllter Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" nebst den darin geforderten Anlagen.

    • Beschreibung

      Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 11. - 12.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig aus-gefüllt einzureichen.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefüllter Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit".

    • Beschreibung

      Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die Ziff. 13. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die Ziff. 13. nebst der darin geforderten Anlage.

    • Beschreibung

      Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).

      Dokumentationsanforderung

      Das Formular muss hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuzt sein.

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.

      Dokumentationsanforderung

      Gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3).

    • Beschreibung

      Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist.

      Dokumentationsanforderung

      Vgl. Ziff. 15. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters.

    • Beschreibung

      Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist.

      Dokumentationsanforderung

      Vgl. Ziff. 15. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters.

    • Beschreibung

      Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 14. - 15.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen.

    • Beschreibung

      Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 8. - 10.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefüllter Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" nebst den darin geforderten Anlagen.

    • Beschreibung

      Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 11. - 12.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.

      Dokumentationsanforderung

      Vollständig ausgefüllter Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit".

    • Beschreibung

      Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).

      Dokumentationsanforderung

      Das Formular muss hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" angekreuzt sein.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Stadt Hennef (Sieg)
    Titel
    Lückenschluss-Programm Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 - Hennef Eichholz/Stotterheck
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    64210000Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
    Zusätzliche Codes
    32412000Kommunikationsnetz32571000Kommunikationsinfrastruktur
    Ort
    Rhein-Sieg-Kreis
    Dauer
    84 Monate

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Thüringer Glasfasergesellschaft mbH

      Telekommunikasjonstjenester

      Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten d. Südthüringen Cl. 1(Los 1), LK Eichsfeld Cl. 2(Los 2), Mittelthüringen Cl. 3(Los 3), VG Ranis Ziegenrück(Los 4), VG Hügelland Täler(Los 5), VG Straußfurt(Los 6), Hildburghausen Cl. 2(Los 7), Mittelthüringen Cl. 2(Los 8), Landkreis Sonneberg Cl. 2(Los 9) und Nordthüringen Cl. 3(Los 10)

      Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH benötigt Dienstleistungen für die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten in Thüringen (Erfurt, Suhl, Eichsfeld, Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda, Hildburghausen, Sonneberg, Nordhausen) über einen Zeitraum von 7 Jahren. Der Konzessionsnehmer muss die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstatten, betreiben, warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe der Pachtzahlung (78,9474 %), das Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept (10,5263 %), das Mitwirkungskonzept (5,2632 %) und die Kosten nachträglicher Hausanschlüsse (5,2632 %). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems, mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und dem Angebot von Endkundendiensten im Rahmen von Förderprogrammen in den letzten drei Jahren, sowie die Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 25, 2026
      Oct 30, 2026(22 Tage)
    • Stadt Trostberg

      Telekommunikasjonstjenester

      Stadt Trostberg - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes

      Die Stadt Trostberg benötigt Dienstleistungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten im Landkreis Traunstein, Deutschland, über einen Zeitraum von 7 Jahren, mit einem maximalen Gesamtwert von 3.698.776 EUR. Das Gigabit-Netz muss eine Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen bieten, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Der Konzessionsnehmer erhält das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz und die Vergütung primär durch Endkundenentgelte, während der Konzessionsgeber einen Zuschuss zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke leistet. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren, wobei in der ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft wird. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe des Zuschusses (90%), der späteste Zeitpunkt der Inbetriebnahme (5%) und der Einsatz alternativer Verlegemethoden (5%). Als Qualifikationsanforderungen sind Eigen-/Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, Angaben zu beabsichtigten Unteraufträgen, Referenzen über die Ausführung des Leistungsteils "Planung und Errichtung eines Gigabit-Netzes" sowie Referenzen über den "Betrieb eines Gigabit-Netzes" erforderlich.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 17, 2026
      Oct 23, 2026(15 Tage)
      3.698.776 €
    • Gemeinde Marklkofen

      Telekommunikasjonstjenester

      Gemeinde Marklkofen - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes

      Die Gemeinde Marklkofen benötigt Dienstleistungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in den Ausbaugebieten von Dingolfing-Landau über einen Zeitraum von 84 Monaten, mit einem maximalen Gesamtwert von 7,6 Millionen Euro. Der Zweck der Beschaffung ist die Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe des Zuschusses (90 %), der späteste Zeitpunkt der Inbetriebnahme (5 %) und der Einsatz alternativer Verlegemethoden (5 %). Als Qualifikationsanforderungen sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen im Bereich "Planung und Errichtung eines Gigabit-Netzes" sowie "Betrieb eines Gigabit-Netzes" nachzuweisen.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 25, 2026
      Oct 29, 2026(21 Tage)
      7.600.000 €
    • Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

      Telekommunikasjonstjenester

      Kreisstadt Merzig: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Merzig im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

      Die Kreisstadt Merzig benötigt Dienstleistungen zur Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und zum Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen in Merzig-Wadern über einen Zeitraum von 7 Jahren. Ziel ist es, leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen zu schaffen und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Der Auftraggeber hat Fördermittel für den Gigabitausbau erhalten. Die Vergabe erfolgt als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (80 %), der Realisierungszeitraum (15 %) und alternative Netztechnologien sowie Verlegemethoden (5 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bau und/oder Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen in den letzten fünf Jahren sowie eine Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

      WettbewerbSep 22, 2026
      Nov 13, 2026(36 Tage)
    • Stadt Adenau, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße), Los 2 - Leistungen der Technischen Ausrüstung

      Die Stadt Adenau benötigt Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Los 2) für den Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße). Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, mit Schwerpunkt auf Elektrotechnik (Photovoltaik, Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur, Aufzüge) und untergeordnet HLS. Das Parkhaus soll voraussichtlich 194 Stellplätze bieten und in Split-Level-Bauweise (Stahl) errichtet werden. Die geschätzten Gesamtbaukosten für KG 200, 300/400 und 500 belaufen sich auf rund 4,278 Millionen Euro netto. Die Vergabe erfolgt in einem zweiphasigen Verfahren, wobei 3-5 der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Zuschlagskriterien sind Preis (40 %), Konzeptidee (15 %), Umsetzungsansatz zur Einhaltung des Planungstermins (10 %), Qualitätsmanagement (15 %), Intensität der Bauüberwachung (15 %) und Akzeptanz der nicht preislichen Vertragsbedingungen (5 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 3 Referenzen über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung erforderlich, davon mindestens 2 Referenzen über Starkstromanlagen (eine davon mit Photovoltaikanlage und eine mit Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur) und mindestens 1 Referenz über TGA HLS, wobei bei allen Referenzen Planungsleistungen der LP 2-5 und 8 erbracht worden sein müssen und das Objekt nach dem 01.01.2020 weitgehend fertiggestellt sein muss. Zudem muss das Büro über eine Projektleitung und mindestens eine qualifizierte Vertretung mit akademischer Qualifikation (Ingenieur/Ingenieurin der Technischen Ausrüstung/Elektrotechnik) verfügen, die namentlich zu benennen sind und zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin berechtigt sein müssen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden ist ebenfalls nachzuweisen.

      Wettbewerb mit QualifikationOct 1, 2026
      Nov 2, 2026(25 Tage)