Neubau Hauptamtl. Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid - VE 404 - Dämmtechnik
Die Stadt Lüdenscheid benötigt Dämmarbeiten für technische Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen des Neubaus der Hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache in Lüdenscheid, Märkischer Kreis. Die Leistungen umfassen Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzdämmung von Rohrleitungen, Kanälen, Armaturen und Anlagenteilen und sollen über einen Zeitraum von 7 Monaten erbracht werden. Es sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Dämmarbeiten mit einem Mindestauftragswert von jeweils 500.000 EUR netto vorzulegen.
Über das Angebot
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- +49 2351-170
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- Adresse
- Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
Die vorliegende Leistungsbeschreibung zur VE 404 (Dämmtechnik) beinhaltet Leistungen zur Baumaßnahme Neubau Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache in Lüdenscheid. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Teilleistungen beschrieben: Dämmarbeiten an technischen Anlagen der TGA Ausführung der erforderlichen Dämmarbeiten an den technischen Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für den Neubau einer Feuerwache. Die Leistungen umfassen insbesondere die fachgerechte Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzdämmung von Rohrleitungen, Kanälen, Armaturen, Anlagenteilen und sonstigen technischen Komponenten gemäß Planung, den einschlägigen technischen Regelwerken und den bauphysikalischen sowie brandschutztechnischen Anforderungen. Die Ausführung hat unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an den Betrieb einer Feuerwache sowie der geforderten Qualität, Funktionalität und Dauerhaftigkeit zu erfolgen.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden; Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister. Ferner ist einzureichen: Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (fünftes Sanktionspaket).
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden; Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung); Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis). Ferner ist einzureichen: Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (fünftes Sanktionspaket).
Beschreibung
Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre; Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre; Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
Beschreibung
Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung).
Beschreibung
Es sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Leistungen seit Oktober 2021 abgeschlossen) vorzulegen über Projekte, in denen jeweils vergleichbare Dämmarbeiten mit einem Mindestauftragswert in Höhe von 500.000 EUR netto erbracht wurden.
Dokumentationsanforderung
Darüber hinaus sind projektbezogen von allen Bietern 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Leistungen seit Oktober 2021 abgeschlossen) vorzulegen über Projekte, in denen jeweils vergleichbare Dämmarbeiten mit einem Mindestauftragswert in Höhe von 500.000 EUR netto erbracht wurden (Mindestanforderung). Diese Referenzen sind auch von Bietern nachzuweisen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind. (Vordruck Referenzen). Reicht ein präqualifizierter Bieter keine Referenzen ein, werden diese nachgefordert.
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- Auftraggeber
- Stadt Lüdenscheid
- Titel
- Neubau Hauptamtl. Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid - VE 404 - Dämmtechnik
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Märkischer Kreis
- Dauer
- 7 Monate
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…