Neugestaltung Stadtkern Leutkirch (HOAI Ing.bau)
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Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu betreibt eine intensive Innenstadtentwicklung und wird bereits mit einem vierten Sanierungsgebiet um den Bereich der mittelalterlichen Altstadt vom Land Baden-Württemberg dabei unterstützt. Das Sanierungsgebiet "Entlang der Eschbach" ist seit 2020 Teil dieser Innenstadtentwicklung. Im 1. Quartal 2023 wurde ein Realisierungswettbewerb für die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen im Stadtkern der Altstadt Leutkirch ausgeschrieben und parallel dazu ein Bürgerbeteiligungsprozess initiiert. Ziel ist es, vorhandene städtebauliche, gestalterische und funktionale Defizite zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Das übergeordnete Ziel der Aufwertungsmaßnahmen ist die Stärkung des Stadtkerns bzw. der engeren Altstadt als urbaner Begegnungsraum, als Versorgungszentrum und als Wohnstandort durch eine funktional-verkehrliche Neuordnung großer Straßenabschnitte, die Neugestaltung von zentralen Straßenabschnitten und Platzflächen sowie durch eine ökologische und gestalterische Aufwertung entlang des Eschach-Flusslaufes. Die Realisierung wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen, der BA 1, bestehend aus den BA 1.1 bis 1.4, ist Teil der gegenständlichen Ausschreibung. Im Zuge der umfassenden Umgestaltung des Altstadtkerns wird zeitgleich die vorhandene Infrastruktur saniert bzw. erneuert. Die Planungen - auf Grundlage von HOAI-Leistungsbildern - der Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen der vorgenannten Infrastruktur sind Gegenstand der gegenständlichen zu vergebenen Leistungen. Das gegenständliche Planungsgebiet ist Teil des Sanierungsgebiets "Entlang der Eschbach". Es umfasst den dargestellten Altstadtkern im Bereich des ersten Bauabschnitts (BA 1), der in die Teilbereiche BA 1.1 bis BA 1.4 untergliedert ist. Die Gesamtfläche beträgt rund 7.900 m². Konkret handelt es sich um den Bereich der Marktstraße zwischen den Hausnummern 3/4 und 26/27 sowie den Marktplatz einschließlich der östlichen Kornhausstraße und des Gänsbühls, der östlichen Lammgasse und des westlich angrenzenden Bereichs der Katholischen Kirche.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 07561 87-0
- Kontakt-E-Mail
- info@leutkirch.de
- Adresse
- Marktstr. 26, 88299 Leutkirch im Allgäu
Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu betreibt eine intensive Innenstadtentwicklung und wird bereits mit einem vierten Sanierungsgebiet um den Bereich der mittelalterlichen Altstadt vom Land Baden-Württemberg dabei unterstützt. Das Sanierungsgebiet "Entlang der Eschbach" ist seit 2020 Teil dieser Innenstadtentwicklung. Im 1. Quartal 2023 wurde ein Realisierungswettbewerb für die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen im Stadtkern der Altstadt Leutkirch ausgeschrieben und parallel dazu ein Bürgerbeteiligungsprozess initiiert. Ziel ist es, vorhandene städtebauliche, gestalterische und funktionale Defizite zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Das übergeordnete Ziel der Aufwertungsmaßnahmen ist die Stärkung des Stadtkerns bzw. der engeren Altstadt als urbaner Begegnungsraum, als Versorgungszentrum und als Wohnstandort durch eine funktional-verkehrliche Neuordnung großer Straßenabschnitte, die Neugestaltung von zentralen Straßenabschnitten und Platzflächen sowie durch eine ökologische und gestalterische Aufwertung entlang des Eschach-Flusslaufes. Die Realisierung wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen, der BA 1, bestehend aus den BA 1.1 bis 1.4, ist Teil der gegenständlichen Ausschreibung. Im Zuge der umfassenden Umgestaltung des Altstadtkerns wird zeitgleich die vorhandene Infrastruktur saniert bzw. erneuert. Die Planungen - auf Grundlage von HOAI-Leistungsbildern - der Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen der vorgenannten Infrastruktur sind Gegenstand der gegenständlichen zu vergebenen Leistungen. Das gegenständliche Planungsgebiet ist Teil des Sanierungsgebiets "Entlang der Eschbach". Es umfasst den dargestellten Altstadtkern im Bereich des ersten Bauabschnitts (BA 1), der in die Teilbereiche BA 1.1 bis BA 1.4 untergliedert ist. Die Gesamtfläche beträgt rund 7.900 m². Konkret handelt es sich um den Bereich der Marktstraße zwischen den Hausnummern 3/4 und 26/27 sowie den Marktplatz einschließlich der östlichen Kornhausstraße und des Gänsbühls, der östlichen Lammgasse und des westlich angrenzenden Bereichs der Katholischen Kirche.
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugeordnet ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt wurde, und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig festgesetzt worden ist. Auf § 123 Abs. 2 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Dokumentationsanforderung
Nicht zutreffend
Beschreibung
Erklärung des Bieters, dass er die Regularien der RUS-Sanktionspakete der Europäischen Union bisher eingehalten hat und auch zukünftig einhalten wird. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den RUS-Sanktionspaketen finden sich beispielsweise unter dem Link: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html
Dokumentationsanforderung
Nicht zutreffend
Beschreibung
Das bietende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen oder - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindestdeckungssummen anzuheben. Mindestdeckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, Mindestdeckungssumme für Sachschäden: 1,0 Mio. EUR. Die Mindestdeckungssummen müssen pro Kalenderjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Nicht zutreffend
Beschreibung
Geforderter Mindestjahresumsatz (im Mittel der letzten 3 Jahre, das heißt 2022, 2023, 2024): 500.000 EUR
Dokumentationsanforderung
Nicht zutreffend
Beschreibung
Bieter haben anhand der folgenden Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bieter explizit zu begründen. Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedingt zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung(en) der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen der Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bewerbers/Bieters zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bieter der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mitzudenken.
Dokumentationsanforderung
Nicht zutreffend
Beschreibung
Es sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe angedacht und im Auftragsfall sichergestellt werden.
Dokumentationsanforderung
Nicht zutreffend
Beschreibung
Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten- und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom-/Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.
Dokumentationsanforderung
Nicht zutreffend
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- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu
- Titel
- Neugestaltung Stadtkern Leutkirch (HOAI Ing.bau)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Ravensburg
- Dauer
- 3 Jahre