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    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Bimekizumab, ATC L04AC21

    AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Bimekizumab, ATC L04AC21

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      16. mai kl. 08:0716. mai 2025 kl. 08:07
    2. Vertragsbeginn

      1. juli kl. 00:001. juli 2025 kl. 00:00
    3. Angebotsfrist

      30. april kl. 21:5930. april 2027 kl. 21:59
    4. Vertragsende

      30. juni kl. 00:0030. juni 2027 kl. 00:00
    5. Bindefrist

      30. april kl. 21:5930. april 2029 kl. 21:59

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse/Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Bimekizumab, ATC L04AC21
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

    Über das Angebot

      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

      Kontaktperson
      Myriam Zink
      Kontakttelefon
      +49 6351403409
      Kontakt-E-Mail
      am_vertraege@rps.aok.de
      Adresse
      Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c. Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.

      Dokumentationsanforderung

      Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat. Soweit erforderlich, ergänzende Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.).

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
    Titel
    Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Bimekizumab, ATC L04AC21
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Donnersbergkreis

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      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

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      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Ustekinumab, ATC L04AC05

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt nicht-exklusive Rabattverträge für pharmazeutische Produkte mit dem Wirkstoff Ustekinumab (ATC L04AC05) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Die Verträge laufen vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028, wobei ein Vertragsabschluss jederzeit möglich ist. Die Arzneimittel sollen im Donnersbergkreis geliefert werden. Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden, wobei der Nachweis der Verkehrsfähigkeit durch einen Auszug aus der AMIce-Datenbank oder geeignete ergänzende Nachweise zu erbringen ist, die Informationen zu Name des Arzneimittels, Zulassungsinhaber, Darreichungsform, Wirkstoff und Verkehrsfähigkeit enthalten.

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      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Tocilizumab, ATC L04AC07

      Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.12.2025 bis zum 30.11.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.

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      Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Golimumab, ATC L04AB06

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse benötigt die Lieferung von pharmazeutischen Produkten (Arzneimittel mit dem Wirkstoff Golimumab, ATC L04AB06) im Rahmen von nicht-exklusiven Rabattverträgen gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028. Die Verträge können jederzeit abgeschlossen werden (Open-House-Modell), wobei Kinderarzneimittel gemäß BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V ausgeschlossen sind. Die Lieferung erfolgt im Donnersbergkreis. Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden, wobei die Verkehrsfähigkeit durch Listung in der Lauer-Taxe oder, falls noch nicht gelistet, durch einen Auszug aus der AMIce-Datenbank des DIMDI mit spezifischen Informationen zur Zulassungssituation (Name des Arzneimittels, Name des Zulassungsinhabers, Darreichungsform, Wirkstoff, Verkehrsfähigkeit) nachzuweisen ist. Gegebenenfalls sind ergänzende Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides) erforderlich.

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