Open-House-Originale-Rabattverträge 2026-03 - Dolutegravir/Rilpivirin (Wirkstoffkombination)
Farmasøytisk engroshandel
Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Rabattverträge für die Wirkstoffkombination Dolutegravir/Rilpivirin, die in Hamburg geliefert werden sollen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 01.06.2026 und enden spätestens am 31.05.2028. Pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat haben und über eine gültige Zulassung für die betreffenden Arzneimittel verfügen, können sich jederzeit dem Open-House-Verfahren anschließen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 4069094-040
- Kontakt-E-Mail
- DZEM@tk.de
- Adresse
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130c Abs. 1 SGB V zu Dolutegravir/Rilpivirin (Wirkstoffkombination) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Originale-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.06.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf/Ablauf der Marktexklusivität vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs/der Marktexklusivität. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Originale-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss ein pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein, wobei sich diese Eigenschaft auf das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel bezieht.
Dokumentationsanforderung
Bestätigung in Textform nach § 126b GBG im Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag).
Beschreibung
Der Bieter muss seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG).
Dokumentationsanforderung
Bestätigung in Textform nach § 126b GBG im Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag).
Beschreibung
Der Bieter muss über eine gültige Zulassung für das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG verfügen und/oder aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des/der vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel/s in eigenem Namen berechtigt sein (§ 4 Absatz 18 Satz 2 AMG).
Dokumentationsanforderung
Bestätigung in Textform nach § 126b GBG im Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag).
Beschreibung
Zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die TK) dürfen keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zu Rücknahme, Widerruf bzw. Ruhensanordnung im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen.
Dokumentationsanforderung
Bestätigung in Textform nach § 126b GBG im Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag).
Beschreibung
Es darf keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen, die zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB führt.
Dokumentationsanforderung
Bestätigung in Textform nach § 126b GBG im Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag). Falls diese Erklärung nicht oder nur eingeschränkt abgegeben werden kann, ist eine ergänzende Erläuterung einzureichen, warum der Bieter dennoch nicht von der Teilnahme am Open-House-Verfahren auszuschließen ist.
Beschreibung
Es darf kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre vorliegen, das zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB führt.
Dokumentationsanforderung
Bestätigung in Textform nach § 126b GBG im Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag). Falls diese Erklärung nicht oder nur eingeschränkt abgegeben werden kann, ist eine ergänzende Erläuterung einzureichen, warum der Bieter dennoch nicht von der Teilnahme am Open-House-Verfahren auszuschließen ist.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Techniker Krankenkasse
- Titel
- Open-House-Originale-Rabattverträge 2026-03 - Dolutegravir/Rilpivirin (Wirkstoffkombination)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Hamburg
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