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    Open-House-Rabattverträge 2026-01

    Techniker Krankenkasse

    Open-House-Rabattverträge 2026-01

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Jan 16, 10:06 AMJanuary 16, 2026 10:06 AM
    2. Vertragsbeginn

      Mar 1, 12:00 AMMarch 1, 2026 12:00 AM
    3. Fragefrist

      Feb 28, 10:59 PMFebruary 28, 2028 10:59 PM
    4. Vertragsende

      Feb 29, 12:00 AMFebruary 29, 2028 12:00 AM
    5. Angebotsfrist

      Feb 29, 10:58 PMFebruary 29, 2028 10:58 PM
    6. Eröffnungstermin

      Feb 29, 10:59 PMFebruary 29, 2028 10:59 PM
    7. Bindefrist

      Feb 28, 10:58 PMFebruary 28, 2030 10:58 PM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Techniker Krankenkasse/Open-House-Rabattverträge 2026-01
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die Techniker Krankenkasse beabsichtigt, Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmern über bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.03.2026 und endend spätestens am 29.02.2028. Der Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Die Lieferung der pharmazeutischen Produkte erfolgt in Hamburg. Als Qualifikationsanforderung müssen Bieter pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG sein, deren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum liegt.

    Über das Angebot

      Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.03.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 29.02.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

      Kontakttelefon
      +49 4069094-040
      Kontakt-E-Mail
      DZEM@tk.de
      Adresse
      Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

      Dokumentationsanforderung

      Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Techniker Krankenkasse
    Titel
    Open-House-Rabattverträge 2026-01
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Hamburg

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      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg für Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.06.2026 und enden spätestens am 31.05.2028. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, deren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum liegt.

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      May 31, 2028(100+ Tage)
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      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte im Rahmen von Open-House-Rabattverträgen für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.07.2026 und endend spätestens am 30.06.2028. Die Verträge umfassen alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners gemäß § 130a Abs. 8 SGB V und sollen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, wobei individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte nicht geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden können, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      WettbewerbMay 7, 2026
      Jun 30, 2028(100+ Tage)
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      Open-House-Rabattverträge 2026-10

      Die Techniker Krankenkasse benötigt die Lieferung von pharmazeutischen Produkten im Rahmen von Open-House-Rabattverträgen für eine maximale Dauer von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.08.2026 und endend spätestens am 31.07.2028. Ziel ist es, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über spezifische Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen, wobei immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V Vertragsgegenstand sind. Die Verträge werden in Hamburg geschlossen. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      WettbewerbJun 15, 2026
      Jul 31, 2028(100+ Tage)