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    Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 2 des Landkreises Kitzingen

    Landkreis Kitzingen - Sachgebiet Hochbau

    Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 2 des Landkreises Kitzingen

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      4. sep. kl. 05:374. september 2026 kl. 05:37
    2. Vertragsbeginn

      1. jan. kl. 00:001. januar 2028 kl. 00:00
    3. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2029 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Kitzingen - Sachgebiet Hochbau/Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 2 des Landkreises Kitzingen
    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Kitzingen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 2, welches die Linien 305, 306, 308 und 316 umfasst. Dieser Auftrag beinhaltet sowohl gegenwärtige als auch zukünftige öffentliche Personenverkehrsdienste, einschließlich flexibler Bedienformen, und erfordert die Anpassung an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Gebiet zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 2. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: • Linie 305: Volkach – Würzburg Hbf • Linie 306: Wiesentheid – Eichfeld - Volkach • Linie 308: Nordheim am Main – Dettelbach – Würzburg Hbf • Linie 316: Gaibach – Prosselsheim / Dettelbach - Oberpleichfeld Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

      Kontakttelefon
      +49 93219281101
      Kontakt-E-Mail
      oepnv@kitzingen.de
      Adresse
      Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen

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    Auftraggeber
    Landkreis Kitzingen - Sachgebiet Hochbau
    Titel
    Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 2 des Landkreises Kitzingen
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Kitzingen

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