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    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf

    Landkreis Regensburg

    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Feb 4, 10:55 AMFebruary 4, 2025 10:55 AM
    2. Vertragsbeginn

      Sep 10, 12:00 AMSeptember 10, 2025 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Aug 31, 12:00 AMAugust 31, 2035 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Regensburg/Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf

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    Brief

    Fergetransport

    Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund bestehender Delegationsvereinbarungen mit dem Landkreis Straubing-Bogen, der Stadt Straubing und der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 33 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 505.705,4 km. Der Landkreis Straubing-Bogen prüft mit Wirkung zum 01.12.2025 die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs für sein geografisches Gebiet. In diesem Zusammenhang entfallen gegebenenfalls die im Fahrplan (Anlage 1) als Option VSL 25 gekennzeichneten Fahrten. Eine entsprechende Mitteilung an das Verkehrsunternehmen hierzu erfolgt gegebenenfalls spätestens sechs Wochen vor dem Wegfall der im Fahrplan als Option gekennzeichneten Fahrten. Hierdurch würde sich eine Reduzierung der jährlichen Betriebsleistung um 13.263 km auf 492.442,4 km ergeben. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2025. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV sowie der VSL. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

    Über das Angebot

      Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund bestehender Delegationsvereinbarungen mit dem Landkreis Straubing-Bogen, der Stadt Straubing und der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 33 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 505.705,4 km. Der Landkreis Straubing-Bogen prüft mit Wirkung zum 01.12.2025 die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs für sein geografisches Gebiet. In diesem Zusammenhang entfallen gegebenenfalls die im Fahrplan (Anlage 1) als Option VSL 25 gekennzeichneten Fahrten. Eine entsprechende Mitteilung an das Verkehrsunternehmen hierzu erfolgt gegebenenfalls spätestens sechs Wochen vor dem Wegfall der im Fahrplan als Option gekennzeichneten Fahrten. Hierdurch würde sich eine Reduzierung der jährlichen Betriebsleistung um 13.263 km auf 492.442,4 km ergeben. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2025. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV sowie der VSL. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

      Kontaktperson
      Vertrags- und Vergabemanagement
      Kontakttelefon
      +49 941 46319-0
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@gfn-regensburg.de
      Adresse
      Landkreis Regensburg, 93059 Regensburg

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    Auftraggeber
    Landkreis Regensburg
    Titel
    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Regensburg, Kreisfreie Stadt, Regensburg, Landkreis, Straubing-Bogen, Straubing, Kreisfreie Stadt

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