Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 68 (Undorf) - Schönhofen - Nittendorf - Etterzhausen Bahnhof
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Der Landkreis Regensburg plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 68 (Undorf) - Schönhofen - Nittendorf - Etterzhausen Bahnhof. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 20.528 km. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen, und es sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV anzuwenden.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vertrags- und Vergabemanagement
- Kontakttelefon
- +49 941 46319-0
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@gfn-regensburg.de
- Adresse
- Landkreis Regensburg, 93059 Regensburg
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 68 (Undorf) - Schönhofen - Nittendorf - Etterzhausen Bahnhof im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 20.528 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
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- Auftraggeber
- Landkreis Regensburg
- Titel
- Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 68 (Undorf) - Schönhofen - Nittendorf - Etterzhausen Bahnhof
- Typ
- Hauptcode
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