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    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“

    Zollernalbkreis

    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“

    1. Fragefrist

      20. jan. kl. 11:0020. januar 2026 kl. 11:00
    2. Angebotsfrist

      3. feb. kl. 11:003. februar 2026 kl. 11:00
    3. Vertragsbeginn

      30. april kl. 22:0030. april 2026 kl. 22:00
    4. Bindefrist

      3. mai kl. 10:003. mai 2026 kl. 10:00
    5. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      11. aug. kl. 10:5011. august 2026 kl. 10:50

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Zollernalbkreis/Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“
    Brief

    Fergetransport

    Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“ mit den Linien 350, 355 und 360, mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Auftrag umfasst Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen, wobei der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen muss und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu berücksichtigen sind. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat wahrscheinlich den aktuellen Vertrag.

    Über das Angebot

      Der Zollernalbkreis beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) für die Buslinienverkehre im Linienbündel "Bitz-Winterlingen" mit den Linien 350, 355 und 360 mit Betriebsaufnahme zum 01.08.2028 und einer Laufzeit bis zum 31.07.2038. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 44 PBefG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007). Die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes werden vom Landkreis im Rahmen der späteren Auftragsbekanntmachung und des dann wettbewerblich zu vergebenden ÖDA als Mindestanforderungen berücksichtigt. Der Landkreis behält sich jedoch vor, über diese gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehende Anforderungen festzulegen und insoweit den Einsatz von mehr emissionsfreie Fahrzeugen als erforderlich vorzugeben. Der ÖDA wird zudem Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

      Kontakttelefon
      07433921433
      Kontakt-E-Mail
      oepnv@zollernalbkreis.de

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    Auftraggeber
    Zollernalbkreis
    Titel
    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Zollernalbkreis, Sigmaringen

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      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“, welches die Linien 369, 380, 385 und 368 umfasst. Der Auftrag beinhaltet Verkehrsdienste des ÖPNV, einschließlich flexibler Bedienformen, und erfordert, dass der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringt. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat heute einen ähnlichen Vertrag.

      Planung11. aug. 2026
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      Fergetransport

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      Der Landkreis Sigmaringen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen" für die Linien 2, 8, 9, 390 und 393. Der Auftragnehmer muss einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen und die Anforderungen der EU-Clean-Vehicle-Directive (CVD) sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllen. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Details und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.

      Planung13. aug. 2026
    • Landkreis Sigmaringen

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 6 "Nordost/Bad Saulgau"

      Der Landkreis Sigmaringen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 6 "Nordost/Bad Saulgau". Der Auftrag umfasst die Linien 393 (Abschnitt Herbertingen - Riedlingen), 419, 470 und 7570 (Abschnitt Herbertingen/Ertingen - Bad Saulgau) und hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Interessierte Unternehmen können sich gemäß § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge bewerben.

      Planung13. aug. 2026
    • Nahverkehrsamt

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Schramberg

      Das Nahverkehrsamt plant die Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel Schramberg, die als Gesamtleistung für einen Zeitraum von 10 Jahren erbracht werden sollen. Der Auftragnehmer muss einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen. Interessierte Lieferanten können sich an den Käufer wenden, um weitere Details zu erhalten und gegebenenfalls Anträge für eigenwirtschaftliche Genehmigungen einzureichen.

      Planung22. juni 2026
      22. okt. 2026(14 Tage)
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      Planung21. juli 2026
      21. nov. 2026(44 Tage)