Photovoltaikanlage
Kraftforsyning og reservestrøm
Das Landratsamt Eichstätt benötigt die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 41 kWp, inklusive Wechselrichter, Montagegestell, Verkabelung und Anschluss an die bestehende PV-Verteilung, für die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim in Eichstätt. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Bewerber müssen eine Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre in vergleichbaren Bauleistungen, eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusage zum Abschluss einer solchen bei Vertragszuschlag, Angaben zur jahresdurchschnittlichen Zahl der Beschäftigten der letzten drei Kalenderjahre sowie drei Referenznachweise über die Lieferung, Montage und den Anschluss von Photovoltaikanlagen aus den letzten fünf Kalenderjahren vorlegen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle - Hochbau des Landkreises
- Kontakttelefon
- +49 8421702201
- Kontakt-E-Mail
- hochbau-vergabe@lra-ei.bayern.de
- Adresse
- Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt
Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium inkl. der Fachräume, sowie die Errichtung einer Einfachsporthalle. Hier das Gewerk: Photovoltaikanlage Auf dem Flachdach mit Dachbegrünung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage vorgesehen. PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 41 kWp 1 St. Wechselrichter, Montage auf dem Dach Montagegestells für den Wechselrichter und Generatoranschlusskästen ca. 200 m AC-Kabel ca. 300 m DC-Kabel Anschluss an die vorhandene Absicherung in der bestehenden PV-Verteilung
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis ist das einzige Kriterium
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er den Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend) vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist sind eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist, ansonsten Erklärung) und eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, ansonsten Erklärung) vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist ist eine aktuell gültige Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Aktuell gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Dokumentationsanforderung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist ist eine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Beschreibung
Aktuell gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Dokumentationsanforderung
Aktuell gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Beschreibung
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Beschreibung
Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Erklärung zu bestehenden Eintragungen in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist ist eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend) vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Beschreibung
Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben. Mindestanforderung: Mindestens vorzulegen sind drei (3) Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren der Ausführung von der Lieferung, Montage und Anschluss von Photovoltaikanlagen, in einer vergleichbaren Art und einem vergleichbaren Umfang der ausgeschriebenen Leistung.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Nachweise müssen umfassen: Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist sind drei Referenznachweise zu der Erklärung vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen nicht ausreichend sind. In diesem Fall sind die Referenznachweise mit dem Angebot vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Landratsamt Eichstätt
- Titel
- Photovoltaikanlage
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Eichstätt