Projektversicherung SPS Altenkirchen - Limburg
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Die DB Bahnbau Gruppe GmbH benötigt Projektversicherungsdienstleistungen für das SPS Altenkirchen-Limburg Projekt in Frankfurt am Main, Deutschland. Der Versicherungsvertrag, der einen bestehenden Vertrag ablösen wird, hat eine geschätzte Investitionssumme von 136 Millionen Euro. Die Haftpflichtversicherung beträgt 25 Millionen Euro pro Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich Umwelthaftpflicht, und die Planungshaftpflichtversicherung beträgt 10 Millionen Euro pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden, wobei beide Summen dreifach maximiert sind. Die Extended Maintenance in der Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Qualifikationsanforderungen umfassen die Fähigkeit, eine Führungsquote von 30 % bzw. eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags zu zeichnen, die Zulassung als Risikoträger für die ausgeschriebenen Versicherungssparten in einem EU-Staat und ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 6172 4868651
- Kontakt-E-Mail
- vergaben@dva.net
- Adresse
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt am Main
Die DB InfraGO AG plant die Durchführung des Projekts SPS Altenkirchen-Limburg. Es handelt sich hierbei um ein Schnellläuferprogramm bzw. eine Art „Mini-“Generalsanierung". Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 136 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 0,5 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum XX.XX.XXXX gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung. (Typ M) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 25.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert. Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 25.000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Planungsdeckung beträgt der Selbstbehalt EUR 100.000
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags zeichnen zu können.
Dokumentationsanforderung
Nachweis per Bewerbereigenklärung. Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Beschreibung
Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherug / Haftpflichtversicherung / Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Dokumentationsanforderung
Nachweis per Bewerbereigenklärung. Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
Beschreibung
Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen.
Dokumentationsanforderung
Bewerbereigenklärung. Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
Beschreibung
Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG
- Titel
- Projektversicherung SPS Altenkirchen - Limburg
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…