Qualifizierungssystem im Sinne des § 48 SektVO (Präqualifikationsverfahren – PQ-Verfahren) für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice
Die Deutsche Bahn AG benötigt Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice für Bauvorhaben im gesamten Bundesgebiet. Es handelt sich um Projektversicherungen, deren Vertragsdauer der geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit) entspricht, mit der Option auf Verlängerung. Vereinzelt werden auch mehrjährige Sammel-/Rahmenverträge für mehrere Bauprojekte abgeschlossen. Der geschätzte kumulierte Wertumfang der zu versichernden Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 5-10 Milliarden Euro pro Jahr. Die Qualifizierung erfolgt in zwei Kategorien: PQ-A für Vertragsführung und PQ-B für Vertragsbeteiligung, wobei PQ-A auch die Qualifizierung PQ-B umfasst. Bewerber müssen in der Lage sein, für PQ-A eine Führungsquote von 30 % bzw. für PQ-B eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags zu zeichnen, als Risikoträger in einem EU-Staat zugelassen sein und ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung nachweisen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH
- Kontakttelefon
- +49 6172 4868651
- Kontakt-E-Mail
- vergaben@dva.net
- Adresse
- Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin
Auf Grundlage von § 48 SektVO hat die Deutsche Bahn AG (DB) zur Eignungsfeststellung von Unternehmen ein Qualifizierungssystem (nachfolgend Präqualifizierungsverfahren, „PQ“) eingerichtet. Dieses PQ-Verfahren erfolgt in deutscher Sprache und nach deutschem Recht. Die zur Qualifizierung erforderlichen Dokumente und Informationen stehen interessierten Unternehmen unter https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 zur Verfügung. Der Antrag ist unter Angabe von Firma, Sitz und gesetzlichen Vertretern zu richten an pq@dva.net . Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, geeignete und zuverlässige Unternehmen für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice zu identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der Erreichung zu unterstützen. Geeignete Versicherungsunternehmen sind qualifiziert für Einzel- und Rahmenverträge. Für sämtliche Bauvorhaben im Konzern der Deutschen Bahn AG (DB) wird jeweils eine Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung (nachfolgend Kombipolice) für den Bauherrn und alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB beauftragten Unternehmen abgeschlossen. Auch zukünftig werden jährlich voraussichtlich ca.30 Kombipolicen seitens DB und der mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) ausgeschrieben. Die genannten Bauprojekte werden im gesamten Bundesgebiet in einem noch nicht bestimmten Wertumfang durchgeführt und wie beschrieben versichert. Die Kombipolicen betreffen überwiegend Einzelprojekte mit einem Projektvolumen von jeweils über 70 Mio. EUR, vereinzelt auch über 1 Mrd. EUR. Es handelt sich um Projektversicherungen, die Vertragsdauer entspricht der aktuell geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus kann optional nach den Bedingungen des Vertrages vereinbart werden. Neben Projektversicherungen werden vereinzelt auch mehrjährige Sammel-/Rahmenverträge als Kombipolice für mehrere Bauprojekte mit geringerem Einzelvolumen abgeschlossen. Es ist zu erwarten, dass der kumulierte Wertumfang der zu versichernden Bauvorhaben in etwa dem entspricht, in dem in den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf ca. 5-10 Mrd. EUR p.a., teilweise auch darüber. Bei diesem Wert handelt es sich um eine reine Schätzung und nicht um eine verbindliche Angabe. Hiermit ist daher keine (Mindest-)Auftragsverpflichtung verbunden und es besteht keinerlei Anspruch auf bestimmte Mengen oder Jahres-/Projektvolumina. Die späteren Vergaben (Angebotsphase) wird von DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH über die VergabepIattform subreport ELViS durchgeführt. Die Kombipolicen werden unter den qualifizierten Unternehmen in Einzelausschreibungen vergeben. Dies erfolgt überwiegend an Versichererkonsortien mit einem Führungsversicherer und weiteren Beteiligten Versicherern. Die Einzelausschreibungen erfolgen somit überwiegend in getrennten Losen für Vertragsführung, Vertragsbeteiligung und ggf. Exzedent. Im Hinblick auf die vorgenannte Teilnahme an Versichererkonsortien für einzelne Policen erfolgt die Präqualifikation in zwei Kategorien: PQ-A: Vertragsführung PQ-B: Vertragsbeteiligung Die PQ-A umfasst auch die Qualifizierung PQ-B. Die vorgenannten PQ gelten ausdrücklich nicht für Exzedenten zur DVA-Kombipolice. Die Aufforderung an präqualifizierte Unternehmen zur Angebotsabgabe, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Leistungsbereichs, wird voraussichtlich ab 01.01.2027 erfolgen. Die jeweilige Auftragsvergabe soll gem. §48 Abs. 9 SektVO im Zuge eines Verhandlungsverfahrens unter qualifizierten/zugelassenen Unternehmen des PQ-Systems erfolgen.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Antrags auf Präqualifizierung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Dokumentationsanforderung
Der Vordruck „Antrag auf Präqualifizierung“ ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zwingend einzureichen. Sollte dieser nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Beschreibung
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für PQ-A eine Führungsquote von 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags zeichnen zu können.
Dokumentationsanforderung
Der Vordruck „Antrag auf Präqualifizierung“ ist zu nutzen.
Beschreibung
Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherug / Haftpflichtversicherung / Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Dokumentationsanforderung
Der Vordruck „Antrag auf Präqualifizierung“ ist zu nutzen. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
Beschreibung
Die Unternehmen müssen ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur nachweisen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen.
Dokumentationsanforderung
Der Vordruck „Antrag auf Präqualifizierung“ ist zu nutzen. Der Auftraggeber behält sich eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
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- Auftraggeber
- Deutsche Bahn AG
- Titel
- Qualifizierungssystem im Sinne des § 48 SektVO (Präqualifikationsverfahren – PQ-Verfahren) für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
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