Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Kjemikalier og vannbehandling
Südwestrundfunk benötigt Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer (Serien MVS, XVS und MLS) an verschiedenen Standorten in Deutschland. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten, beginnend voraussichtlich am 01.04.2026. Die geschätzte Mindestabnahmemenge beträgt 250.000 €, die geplante Abnahmemenge 1.000.000 € und die optionale Höchstabnahmemenge 1.100.000 €. Die Leistungen umfassen fachgerechten Service und Support innerhalb festgelegter Servicezeiten sowie das Vorhalten eines zentralen Ersatzteillagers. Neben dem SWR sind auch Deutsche Welle, Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk und Saarländischer Rundfunk sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen bezugsberechtigt. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis, wobei für die MVS/XVS-Reihe die Hauptleistungen zu 80% und die Optionen 4 und 5 zu 20% gewichtet werden, während für die MLS-Reihe keine Gewichtung erfolgt.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- vergabe-it@swr.de
- Adresse
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der Außenübertragung Produktionsmischer des Herstellers Sony. Eine detaillierte Auflistung der Bildmischer kann der Anlage 17 – Preisblätter sowie dem Kapitel 6.1 entnommen werden. Benötigt wird ein Supportvertrag, um bei technischen Fehlern bzw. Ausfällen von Geräten schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können. Bedingt durch die unterschiedlichen Standorte der Geräte muss der externe Dienstleister auch ein zentrales Ersatzteildepot vorhalten, um die benötigten Ersatzeile bei Bedarf zeitnah an den jeweiligen Produktions-Standort ausliefern zu können. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer der Serien MVS, XVS und MLS. Basierend auf den bestehenden Sony Servicemodulen soll der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Dies ermöglicht innerhalb festgelegter SLA's den entsprechenden Service zeit- und fachgerecht leisten zu können. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Abschluss eines Rahmenvertrags über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten über fachgerechte Service- und Supportleistungen, innerhalb fest definierter Servicezeiten, Vorhalten eines zentralen Ersatzteils-Pools, 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Deutsche Welle (DW) -Bayerischer Rundfunk (BR) -Hessischer Rundfunk (HR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR). Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen in € netto sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen: Mindestabnahmemenge netto: 250.000 €, Geplante Abnahmemenge netto: 1.000.000 €, Optionale Höchstabnahmemenge netto: 1.100.000 €
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die ausgeschriebenen Service- und Supportleistungen sind eindeutig auf Grundlage der beschriebenen Servicemodule definiert. Einziges Zuschlagskriterium ist daher der Preis. Wichtig: Für die MVS / XVS Reihe gilt, dass die Preise der ausgeschriebenen Hauptleistungen mit 80% (Paketpreise, verpflichtende Leistungsbestandteile, Optionen 1-3) und die der ausgeschriebenen Optionen 4 und 5 mit 20% gewichtet (vgl. Anlage 17 – Preisblätter) werden und in den Angebotspreis mit einfließen. Für die MLS Reihe gilt, dass die Preis nicht gewichtet werden.
Bewertungsmethode
Für die MVS / XVS Reihe gilt, dass die Preise der ausgeschriebenen Hauptleistungen mit 80% (Paketpreise, verpflichtende Leistungsbestandteile, Optionen 1-3) und die der ausgeschriebenen Optionen 4 und 5 mit 20% gewichtet (vgl. Anlage 17 – Preisblätter) werden und in den Angebotspreis mit einfließen. Für die MLS Reihe gilt, dass die Preis nicht gewichtet werden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Dokumentationsanforderung
Die geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Beschreibung
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Dokumentationsanforderung
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beschreibung
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Die geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ müssen nur vom Bieter vorgelegt werden.
Beschreibung
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.2 vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.2 vorgelegt werden.
Beschreibung
Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 - Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden.
Dokumentationsanforderung
Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 - Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden.
Beschreibung
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Dokumentationsanforderung
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Beschreibung
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 - Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Der Bieter hat die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 - Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ mit dem Angebot vorzulegen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Südwestrundfunk
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Titel
- Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Stuttgart, Stadtkreis
- Geschätzter Wert
- 1.100.000,00 €
- Dauer
- 2 Jahre