Rahmenvereinbarung objektbezogene Sachversicherung Deutsche Bahn AG (benannte Standorte)
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Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung für die objektbezogene Sachversicherung (benannte Standorte) der Deutsche Bahn AG auf Basis einer Allgefahrendeckung (Neuwertversicherung) über die benannte deutsche Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Deutsche Bahn AG ihre objektbezogenen Standorte versichern können. Für jede der versicherten Gesellschaften ist zunächst der gleiche Selbstbehalt und das gleiche Haftungslimit vorgesehen. Gegen vorgegebene Zuschläge können sowohl der Selbstbehalt reduziert und das Haftungslimit erhöht werden. Allrisk-Sachversicherung: Für jede versicherte Gesellschaft wird eine separate Anmeldung erstellt. Grundsätzlich gilt je Anmeldung ein Selbstbehalt von 10.000 EUR und ein Haftungslimit von 10 Mio. EUR vereinbart. Der Selbstbehalt kann gegen einen vordefinierten Prämienzuschlag auf 5.000 EUR reduziert und das Haftungslimit gegen einen vordefinierten Prämienzuschlag auf 50 Mio. EUR je Versicherungsfall für Flexa-Gefahren bzw. 30 Mio. EUR (Jahreshöchstentschädigung) für alle sonstigen Gefahren erhöht werden. Die Entscheidung trifft jede Gesellschaft individuell. Es gelten abweichende Selbstbeteiligungen wie folgt: Maschinenbruchschäden/innere Betriebsschäden für stationäre und fahrbare Maschinen: 25.000 EUR. Die Selbstbeteiligung für einfachen Diebstahl beträgt 25.000 EUR.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 6172 4868411
- Kontakt-E-Mail
- vergaben@dva.net
- Adresse
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt am Main
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung für die objektbezogene Sachversicherung (benannte Standorte) der Deutsche Bahn AG auf Basis einer Allgefahrendeckung (Neuwertversicherung) über die benannte deutsche Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Deutsche Bahn AG ihre objektbezogenen Standorte versichern können. Für jede der versicherten Gesellschaften ist zunächst der gleiche Selbstbehalt und das gleiche Haftungslimit vorgesehen. Gegen vorgegebene Zuschläge können sowohl der Selbstbehalt reduziert und das Haftungslimit erhöht werden. Allrisk-Sachversicherung: Für jede versicherte Gesellschaft wird eine separate Anmeldung erstellt. Grundsätzlich gilt je Anmeldung ein Selbstbehalt von 10.000 EUR und ein Haftungslimit von 10 Mio. EUR vereinbart. Der Selbstbehalt kann gegen einen vordefinierten Prämienzuschlag auf 5.000 EUR reduziert und das Haftungslimit gegen einen vordefinierten Prämienzuschlag auf 50 Mio. EUR je Versicherungsfall für Flexa-Gefahren bzw. 30 Mio. EUR (Jahreshöchstentschädigung) für alle sonstigen Gefahren erhöht werden. Die Entscheidung trifft jede Gesellschaft individuell. Es gelten abweichende Selbstbeteiligungen wie folgt: Maschinenbruchschäden/innere Betriebsschäden für stationäre und fahrbare Maschinen: 25.000 EUR. Die Selbstbeteiligung für einfachen Diebstahl beträgt 25.000 EUR.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote i.H.v. mindestens 30 % des ausgeschriebenen Vertrags zeichnen zu können.
Dokumentationsanforderung
Nachweis per Bewerbereigenerklärung.
Beschreibung
Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte (Sach- und Technische Versicherungen) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen.
Dokumentationsanforderung
Nachweis per Bewerbereigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
Beschreibung
Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen.
Dokumentationsanforderung
Nachweis per Bewerbereigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
Beschreibung
Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Stand 01.02.2024) einhalten werden. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden.
Dokumentationsanforderung
Der DB Verhaltenskodex steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG
- Titel
- Rahmenvereinbarung objektbezogene Sachversicherung Deutsche Bahn AG (benannte Standorte)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…