Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH
Juridiske tjenester
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benötigt Rechtsberatungsdienstleistungen im Bereich M&A für die Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) in Berlin über einen Zeitraum von 14 Monaten. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualität (70%, aufgeteilt in Personal 30%, Arbeitsorganisation und -abläufe 10%, Umsetzungskonzept 50%, Prüfungsaufgabe 10%) und Preis (30%). Bewerber müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10.000.000 Euro und einer jährlichen Ersatzleistung von mindestens dem Doppelten dieser Summe nachweisen, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2.500.000 Euro (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren vorweisen und mindestens drei Referenzaufträge im Bereich M&A-Rechtsberatung (Share Deals oder Asset Deals) einreichen, die nach dem 01.10.2021 erbracht wurden. Mindestens eine Transaktion muss ein Volumen von zwei Milliarden Euro haben, die übrigen mindestens 50 Millionen Euro, und jede Referenz muss einen Mindesthonorarwert von 250.000 Euro netto aufweisen. Zudem müssen die Referenzen Bezüge zum Gesellschaftsrecht, zu regulatorischen energierechtlichen Aspekten, zu vertragsrechtlichen Aspekten mit Bezug zu Energiehandel und Derivaten, zu beihilferechtlichen Aspekten sowie zur Verkäuferseite aufweisen, und mindestens zwei Referenzen müssen multijurisdiktional sein.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- 0000
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@bmwe.bund.de
Vorliegende Ausschreibung sieht die Beauftragung von Dienstleistungen für Rechtsberatung im Bereich M&A im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) vor.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal (30%), davon Unterkriterium 1 "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (20 von 30%); Unterkriterium 2 "Kernteam" (10 von 30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Grundlagen der operativen Umsetzung" (20%); Unterkriterium 2 "Vorbereitungsphase der Transaktion" (15 von 50%)"; Unterkriterium 3 "Umsetzungsphase der Transaktion" (15 von 50%); - Ggf. Prüfungsaufgabe (10%)
Unterkriterien
Beschreibung
Personal (30%), davon Unterkriterium 1 "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (20 von 30%); Unterkriterium 2 "Kernteam" (10 von 30%)
Beschreibung
Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10%)
Beschreibung
Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Grundlagen der operativen Umsetzung" (20%); Unterkriterium 2 "Vorbereitungsphase der Transaktion" (15 von 50%)"; Unterkriterium 3 "Umsetzungsphase der Transaktion" (15 von 50%);
Beschreibung
Ggf. Prüfungsaufgabe (10%)
Beschreibung
- Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Der Bieter gibt für einen einheitlichen, gemittelten Tagessatz an. - Zur Orientierung wird eine prozentuale Aufteilung des zeitlichen Gesamtaufwands gestaffelt nach Senioritätsstufen/ Mitarbeitendenkategorie vorgegeben, die bei der Kalkulation zu berücksichtigen ist (siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung). - Im Preisblatt ist die maximale Menge an Personentagen fest vorgeschrieben. Die Vorgaben dürfen nicht verändert werden. Der Tagessatz wird mit der Mengenanzahl multipliziert. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Gesamtangebotspreis (netto/ brutto). Dieser versteht sich als maximal zulässiger Höchstpreis. - Die Vergütung erfolgt bedarfsabhängig nach Aufwand. Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Vergütung des gesamten Auftragsvolumens oder einer Mindestabrufmenge. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Bewertungsmethode
Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
- Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
- Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Dokumentationsanforderung
nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
Beschreibung
Bestätigung des Vorliegens oder der Absicht des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000 Euro. Die Ersatzleistung der genannten Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck); ggf. auf Anforderung Nachweis einer verbindlichen Deckungsbestätigung der Versicherung
Beschreibung
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 2.500.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Auf § 45 Abs. 5 VgV wird hingewiesen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) in folgenden Referenzbereich aufweisen: Rechtsberatung im Rahmen einer M&A-Transaktion, entweder in Form eines Share Deals oder Asset Deals. Relevante (Teil)Leistungen im Rahmen der angegebenen Unternehmensreferenz sind nach dem 01.10.2021 erbracht worden. Es sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge einzureichen; es sollen nicht mehr als sechs eingereicht werden. Jede Transaktion, die im Rahmen eines Referenzauftrags angegeben wird, muss zumindest signed, nicht jedoch zwingend zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geclosed sein. Mindestens zwei der Transaktionen müssen unmittelbar vom Bieter selbst rechtlich geführt worden sein. Das Volumen der Transaktion beträgt bei wenigstens einer Unternehmensreferenz zwei Milliarden Euro. Bei den übrigen Referenzen beträgt das Volumen der Transaktion mindestens 50 Millionen Euro. Für jeden Referenzauftrag gilt ein Mindestauftragswert (Honorar) von 250.000 Euro netto. Dabei muss das Unternehmen, das die Referenz ausweist, diesen Mindestauftragswert auch tatsächlich selbst als Honorar in dieser Höhe erhalten haben. Alle Referenzaufträge müssen Bezüge zum Gesellschaftsrecht aufweisen. Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu regulatorischen energierechtlichen Aspekten. Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion zu vertragsrechtlichen Aspekten mit Bezügen zu Energiehandel und entsprechenden Derivaten. Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu beihilferechtlichen Aspekten. Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung auf Seiten des Verkäufers. Bei mindestens zwei Unternehmensreferenzen besteht ein multijurisdiktionaler Bezug, d.h. es kam neben deutschem Recht mindestens eine weitere Rechtsordnung zur Anwendung. Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: Leistungsgegenstand und Leistungszeitraum, grobe Angabe des Nettoauftragsvolumens, grobe Angabe des Transaktionsvolumens, Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person, kurze Angaben zu mit hier ausgeschriebenem Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalten und Arbeitsergebnissen. Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
Beschreibung
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Titel
- Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
- Dauer
- 14 Monate