Sanierung Stadthaus Grafenstraße - Hauptmaßnahme Schadstoffsanierung
Bygg og anlegg - Oppføring, renovering og vedlikehold av bygninger
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE), benötigt Sanierungsarbeiten am Stadthaus Grafenstraße 30 in Darmstadt, einem denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 6.430 m². Die Arbeiten umfassen die Schadstoffsanierung und Entsorgungsleistungen unter besonderer Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Anforderungen. Unternehmen müssen ihre Eignung durch einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis oder durch die Vorlage einer ausgefüllten "124 - Eigenerklärung zur Eignung" nachweisen, ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise wie drei vergleichbare Referenzen und Angaben zur Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- HEAG Holding AG
- Kontakttelefon
- +49 6151 7092538
- Kontakt-E-Mail
- vergabe@heag.de
- Adresse
- Mina-Rees-Str. 10, 64295 Darmstadt
Das Stadthaus in der Grafenstraße 30 in Darmstadt ist ein viergeschossiges Verwaltungsgebäude aus dem Jahr 1958 mit einer Bruttogrundfläche von ca. 6.430 m². Bis zum Jahr 2022 wurde das Gebäude durch das Bürger- und Ordnungsamt genutzt. Nach dem Auszug der bisherigen Nutzer ist eine umfassende Sanierung und Umnutzung vorgesehen. Das Gebäude ist gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes als Kulturdenkmal eingestuft. Der Denkmalschutz umfasst das gesamte Gebäude einschließlich des äußeren Erscheinungsbildes, der inneren Struktur und Ausstattung. Die Sanierung erfolgt daher unter besonderer Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Anforderungen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Die künftige Nutzung umfasst Ausstellungs- und Büroflächen im Erdgeschoss für den Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, Büronutzungen der Finanzverwaltung in den Obergeschossen sowie Räumlichkeiten des Kulturamtes im Dachgeschoss. Der derzeit im Untergeschoss befindliche zentrale IT-Knoten der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird im Zuge der Sanierung in die im Außenbereich vorhandenen Gebäude verlegt. Zur Vorbereitung der Maßnahme liegen ein orientierendes Schadstoffgutachten sowie eine restauratorische Voruntersuchung vor. Gegenstand der Ausschreibung sind die im Zuge der Sanierung erforderlichen Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsleistungen unter besonderer Berücksichtigung der denkmalgeschützten Bausubstanz. Eckdaten • Adresse: Grafenstraße 30, 64283 Darmstadt • Flurstück: 725/9 • Grundstück: ca. 2.900 m² • BGF des bestehenden Gebäudes: ca. 6.430 m²
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Dokumentationsanforderung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: Vorlage eines Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Dokumentationsanforderung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Einzelheiten siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung Eignung) soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Dokumentationsanforderung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: für 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben entsprechend VHB-Formblatt 444. Eine Leistung ist nur dann vergleichbar, wenn sie mit Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Diese Nachweise sind ebenfalls von präqualifizierten Unternehmen einzureichen, wenn das jeweilige Angebot in die engere Wahl kommt.
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Dokumentationsanforderung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Diese Nachweise sind ebenfalls von präqualifizierten Unternehmen einzureichen, wenn das jeweilige Angebot in die engere Wahl kommt.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Dokumentationsanforderung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Diese Nachweise sind ebenfalls von präqualifizierten Unternehmen einzureichen, wenn das jeweilige Angebot in die engere Wahl kommt.
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- Auftraggeber
- Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE)
- Titel
- Sanierung Stadthaus Grafenstraße - Hauptmaßnahme Schadstoffsanierung
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Darmstadt, Kreisfreie Stadt