Uferinstandhaltungsbaumaßnahme im Rahmen der nachfolgenden Bauabschnitte (BA): BA I – Erneuerung des Südufers Außenhafen von Hafen-km 0,67 bis Hafen-km 1,17 (500 m) BA II – Erneuerung des Nordufers Parallelhafen von Hafen-km 0,79 bis Hafen-km 1,30 (510 m) BA III – Erneuerung des Nordufers Hafenbecken C, von Hafen-km 3,79 bis Hafen-km 4,44 (650 m)
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Asfalt og veioverflater
Im Rahmen der infrastrukturellen Restrukturierung werden in allen drei Hafenbereichen die Ufer- und Umschlagsanlagen umfassend modernisiert. Vor den bestehenden Uferwänden wird – abhängig von den geometrischen Randbedingungen – eine neue Spundwand errichtet. Das Einbringen der Spundbohlen erfolgt von der Wasserseite unter Einsatz geeigneter Ramm-, Rüttel- oder Pressverfahren, die vom Auftragnehmer vorzuschlagen sind. Es ist einzukalkulieren, dass sämtliche Arbeiten von der Wasserseite aus durchgeführt werden müssen. Die Stahlprofile sind gemäß statischen Anforderungen auszuwählen. Die neue Wand erhält eine Gurtung und wird zusätzlich mit einlagigen Stahlverpressankern im anstehenden Boden gesichert. Der Zwischenraum zwischen neuer und alter Wand ist mit geeignetem Boden bzw. Material gemäß Ersatzbaustoffverordnung zu verfüllen und fachgerecht zu verdichten. Bestehende Böschungs- und Uferbereiche sind entsprechend anzupassen. BA I dient ausschließlich der Böschungssicherung, während BA II und II zwei Wandbereiche als Kaianlagen für Umschlagsbetrieb und Pächternutzung ausgeführt werden. Die neuen Uferanlagen werden für die spätere Nutzung mit folgender technischer Ausrüstung der Spundwand ausgestattet, wie z.B. Stahlholm, Nischenpoller, Seitenpoller an den Anlegepfählen, Steigleitern. Die alte Uferwand verbleibt im Boden. Für sämtliche Arbeiten ist eine Kampfmitteluntersuchung erforderlich. Zusätzlich werden für die Umschlagsufer 4–6 temporäre Dalben vorgesehen.
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Im Rahmen der infrastrukturellen Restrukturierung werden in allen drei Hafenbereichen die Ufer- und Umschlagsanlagen umfassend modernisiert. Vor den bestehenden Uferwänden wird – abhängig von den geometrischen Randbedingungen – eine neue Spundwand errichtet. Das Einbringen der Spundbohlen erfolgt von der Wasserseite unter Einsatz geeigneter Ramm-, Rüttel- oder Pressverfahren, die vom Auftragnehmer vorzuschlagen sind. Es ist einzukalkulieren, dass sämtliche Arbeiten von der Wasserseite aus durchgeführt werden müssen. Die Stahlprofile sind gemäß statischen Anforderungen auszuwählen. Die neue Wand erhält eine Gurtung und wird zusätzlich mit einlagigen Stahlverpressankern im anstehenden Boden gesichert. Der Zwischenraum zwischen neuer und alter Wand ist mit geeignetem Boden bzw. Material gemäß Ersatzbaustoffverordnung zu verfüllen und fachgerecht zu verdichten. Bestehende Böschungs- und Uferbereiche sind entsprechend anzupassen. BA I dient ausschließlich der Böschungssicherung, während BA II und II zwei Wandbereiche als Kaianlagen für Umschlagsbetrieb und Pächternutzung ausgeführt werden. Die neuen Uferanlagen werden für die spätere Nutzung mit folgender technischer Ausrüstung der Spundwand ausgestattet, wie z.B. Stahlholm, Nischenpoller, Seitenpoller an den Anlegepfählen, Steigleitern. Die alte Uferwand verbleibt im Boden. Für sämtliche Arbeiten ist eine Kampfmitteluntersuchung erforderlich. Zusätzlich werden für die Umschlagsufer 4–6 temporäre Dalben vorgesehen.
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- Auftraggeber
- Duisburger Hafen AG
- Titel
- Uferinstandhaltungsbaumaßnahme
- im Rahmen der nachfolgenden Bauabschnitte (BA):
- BA I – Erneuerung des Südufers Außenhafen
- von Hafen-km 0,67 bis Hafen-km 1,17 (500 m)
- BA II – Erneuerung des Nordufers Parallelhafen
- von Hafen-km 0,79 bis Hafen-km 1,30 (510 m)
- BA III – Erneuerung des Nordufers Hafenbecken C,
- von Hafen-km 3,79 bis Hafen-km 4,44 (650 m)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Duisburg, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…