Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight Museum (LFM)
Bygg og anlegg - Oppføring og konstruksjon av bygninger
Die Hansestadt Anklam benötigt Bauleistungen für den Umbau und die Sanierung der denkmalgeschützten Nikolaikirche in Anklam, um diese als Lilienthal Flight Museum (LFM) zu nutzen und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m wiederaufzubauen. Die Arbeiten umfassen die Konservierung und Stabilisierung des gealterten Mauerwerksbestands, wobei historische Fassungsbefunde und Alterungsspuren erhalten bleiben sollen, ohne rekonstruierende Eingriffe. Höchste Anforderungen an die Substanzerhaltung bestehen in Bereichen mit figürlicher Malerei und polychromen Fassungen. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium des Preises (100%). Als Qualifikationsanforderungen sind eine Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen, zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens und zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister vorzulegen. Zudem sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in vergleichbaren Bereichen sowie zur jahresdurchschnittlichen Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren, gegliedert nach Lohngruppen, und vergleichbare Referenzen erforderlich.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle
- Kontakttelefon
- 03971 83520
- Kontakt-E-Mail
- stadtverwaltung@anklam.de
- Adresse
- Markt 3, 17389 Anklam
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Nikolaikirche in Anklam. Die Stadt Anklam beabsichtigt die Umnutzung, Umstrukturierung und Instandsetzung der Nikolaikirche Anklam. Ziel des Vorhabens ist es, parallel zur Wiederherstellung der städtebaulichen Fassung des zentralen Marktplatzes, das Kirchengebäude einer dauerhaften Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) zuzuführen und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m in Anlehnung an seine bauzeitliche Form wiederaufzurichten. Gekennzeichnet ist der Mauerwerksbestand der Nikolaikirche Anklam durch eine Vielzahl unterschiedlicher Schadbilder, die sich in unterschiedlich starker Ausprägung und Verteilung überlagern. An vielen Bereichen liegen stärkere Schädigungsgrade an den Maueroberflächen vor, das betrifft den Innenraum und die Fassade. Im Innenraum ist zu beachten, dass historische Fassungsbefunde vorhanden sind, die aus denkmalpflegerischer Sicht als sehr wertvoll einzuordnen sind. Der vergleichsweise hohe Schädigungsgrad der Architekturoberflächen ist überwiegend auf die Kriegszerstörung des Gebäudes und die lange nachfolgende Standzeit in ruinösem Zustand zurückzuführen. Aus den Untersuchungsergebnissen in Zusammenhang mit der Betrachtung der Schadbilder ist zu ersehen, dass leichtlösliche Salze, Gips und erhöhte Feuchtegehalte gemeinsam mit bauklimatischen Gegebenheiten als Schadfaktoren wirksam sind. Grundsätzlich soll der jetzt sichtbare Bestand der Maueroberflächen in seinem gealterten Erscheinungsbild erhalten und stabilisiert werden. Dabei verwendete neue Materialien sollen sich ohne Störungen in den vorhandenen Bestand einfügen. Für den Innenraum wird eine Erhaltung des vorhandenen Erscheinungsbildes mit Sichtbarkeit aller Befunde und Alterungsspuren favorisiert. Rekonstruierende Eingriffe sind nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Forderung nach Erhaltung der historischen Substanz wird je nach deren Wertigkeit mit technologisch differenzierten Methoden der restauratorischen Konservierung umgesetzt. Höchste Anforderungen werden an den Bereichen mit Befunden figürlicher Malerei und polychromer Fassungen an den oberen Bereichen im Innenraum an die Substanzerhaltung gestellt. Generell wird die Erhaltung der historischen Fassungs- und Oberflächenbefunden an den weiteren Flächen im Innenraum angestrebt. Nach Bedarf erfolgen Sicherungen an mechanisch gefährdeten Bereichen und Partien. Das betrifft Materialrisse unterschiedlicher Dimensionen und starke Materialverluste an Fugen und am Mauerfuß.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
100%
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Dokumentationsanforderung
Als Eigenerklärung vorzulegen. Bei nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt die Eignungsprüfung anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie ggf. geforderter auftragsspezifischer Einzelnachweise oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Beschreibung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Dokumentationsanforderung
Als Eigenerklärung vorzulegen. Bei nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt die Eignungsprüfung anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie ggf. geforderter auftragsspezifischer Einzelnachweise oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Beschreibung
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Dokumentationsanforderung
Als Eigenerklärung vorzulegen. Bei nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt die Eignungsprüfung anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie ggf. geforderter auftragsspezifischer Einzelnachweise oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Beschreibung
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
Dokumentationsanforderung
Als Eigenerklärung vorzulegen. Bei nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt die Eignungsprüfung anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie ggf. geforderter auftragsspezifischer Einzelnachweise oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Beschreibung
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Dokumentationsanforderung
Als Eigenerklärung vorzulegen. Bei nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt die Eignungsprüfung anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie ggf. geforderter auftragsspezifischer Einzelnachweise oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Beschreibung
Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Dokumentationsanforderung
Als Eigenerklärung vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen.
Dokumentationsanforderung
Als Eigenerklärung vorzulegen.
Beschreibung
Angabe vergleichbarer Referenzen.
Dokumentationsanforderung
Als Eigenerklärung vorzulegen.
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- Auftraggeber
- Hansestadt Anklam
- Titel
- Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight Museum (LFM)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Vorpommern-Greifswald