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    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"

    Landratsamt Böblingen

    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Oct 1, 3:49 AMOctober 1, 2026 3:49 AM
    2. Fragefrist

      Nov 16, 9:59 PMNovember 16, 2026 9:59 PM
    3. Angebotsfrist

      Nov 26, 11:00 AMNovember 26, 2026 11:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      Nov 26, 11:15 AMNovember 26, 2026 11:15 AM
    5. Bindefrist

      Jan 15, 11:00 AMJanuary 15, 2027 11:00 AM
    6. Vertragsbeginn

      Jul 1, 12:00 AMJuly 1, 2027 12:00 AM
    7. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2036 12:00 AM

    Brief

    Ausschreibungssuche/Landratsamt Böblingen/Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"
    Brief

    Fergetransport

    Das Landratsamt Böblingen benötigt Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel 2 "Strudelbach" im Landkreis Böblingen. Die Leistungen umfassen die Buslinien 634, 634A und N62 und sollen ab dem 1. Juli 2027 erbracht werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (70 %) und der Qualität (30 %), wobei die Qualität anhand von Fahrzeug-, Personal- und Qualitätskonzepten bewertet wird. Bewerber müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren vorlegen, einen verantwortlichen Ansprechpartner und Projektleiter benennen sowie die Verfügbarkeit eines Betriebsleiters und Verkehrsplaners mit ausreichenden Kapazitäten erklären.

    Über das Angebot

      Der öffentliche Auftraggeber ist zuständiger Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in seinem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB02 zum 30.06.2027 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2027 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: – Linie 634 Weissach - Flacht - Rutesheim - Leonberg – Linie 634A Weissach - Flacht - Perouse - Rutesheim (Schülerverkehr) – Linie N62 Leonberg - Gebersheim - Rutesheim - Perouse - Flacht - Weissach und zurück Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Im Rahmen der Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kann es zu Verschiebungen im S-Bahn- und/ oder Regionalverkehr kommen. Die Deutsche Bahn hat im Juni 2026 eine stufenweise Inbetriebnahme ab vrsl. Dezember 2031 angekündigt. Daher sind die vorgegebenen Busfahrpläne nach Umstellung der S-Bahn- und/oder Regionalverkehre durch den Auftragnehmer auf Kompatibilität mit den dann geltenden S-Bahn- und/ oder Regionalverkehrsfahrplänen zu überprüfen. Mögliche Anpassungen sind mit dem Aufgabenträger und ggf. dem VVS rechtzeitig abzustimmen und umzusetzen. Das Letztentscheidungsrecht hat der Aufgabenträger. Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich bei dem beschriebenen Mechanismus um Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB handelt, welche im Falle einer, auch späteren, Inbetriebnahme von S 21 eine Auftragsänderung ohne Neuausschreibung ermöglichen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD). Näheres ist Ziff. 5.1. zu entnehmen.

      Kontaktperson
      Stabstelle Nachhaltige Mobilität
      Kontakttelefon
      +4970316631168
      Kontakt-E-Mail
      vergaben-bus@lrabb.de
      Adresse
      Parkstr. 16, 71034 Böblingen

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen.

      Bewertungsmethode

      Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.

    • Beschreibung

      Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben.

      Bewertungsmethode

      Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

      Unterkriterien

      Beschreibung

      Konzept zum Fahrzeugkonzept.

      Beschreibung

      Konzept zum Personalkonzept.

      Beschreibung

      Konzept zum Qualitätskonzept.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

      Dokumentationsanforderung

      Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 2 („Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“) einzutragen.

    • Beschreibung

      Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

      Dokumentationsanforderung

      Die Bestätigung darf nicht älter als einen Monat vor Veröffentlichung der ersten Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU datiert sein.

    • Beschreibung

      Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte).

      Dokumentationsanforderung

      Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 2 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) einzutragen.

    • Beschreibung

      Es werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Veröffentlichung der ersten Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger (Referenzgeber [Referenzkunde]) mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte (Referenzleistung, Erbringungszeitraum, Beschreibung der Tätigkeit) gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.

      Dokumentationsanforderung

      Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 2 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.

    • Beschreibung

      Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person (jeweils Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).

      Dokumentationsanforderung

      Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 2 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) zu erfolgen.

    • Beschreibung

      Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt (Mindestanforderung). Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei a) drei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, b) zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, c) einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie in Kilometern) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Sollten zur Erfüllung der Vorgaben zu den ausreichenden Kapazitäten mehrere Betriebsleiter erforderlich sein, so können weitere Betriebsleiter angegeben werden. Es ist dann ein hauptverantwortlicher Betriebsleiter für das Linienbündel zu benennen.

      Dokumentationsanforderung

      Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 2 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.

    • Beschreibung

      Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt (Mindestanforderung); ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Es ist zudem anzugeben für welche Verkehre, Linienbündel oder Netze der Verkehrsplaner zuständig ist. Sollten zur Erfüllung der Vorgaben zu den ausreichenden Kapazitäten mehrere Verkehrsplaner erforderlich sein, so können weitere Verkehrsplaner angegeben werden. Es ist dann ein hauptverantwortlicher Verkehrsplaner für das Linienbündel zu benennen.

      Dokumentationsanforderung

      Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 2 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.

    • Beschreibung

      Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG, § 14 BTTG und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

      Dokumentationsanforderung

      Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 2 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 2 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ beschränkt. In beiden Fällen muss der Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 2 Formblatt „Verpflichtungserklärung“) auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ vorzulegen.

    • Beschreibung

      Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. § 50 VgV bleibt unberührt.

      Dokumentationsanforderung

      Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter als einen Monat vor der Veröffentlichung der ersten Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU datiert sein.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Landratsamt Böblingen
    Titel
    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Böblingen

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    • Landratsamt Böblingen

      Fergetransport

      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in dem Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel BB03 "Nördliches Heckengäu"

      Das Landratsamt Böblingen benötigt Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel BB03 "Nördliches Heckengäu" in Böblingen. Die Leistungen umfassen die Buslinien 636 (Weissach - Flacht - Perouse - Rutesheim - Renningen) und 637 (Renningen Süd - Bf - Robert-Bosch-Campus - Malmsheim (- Rutesheim)), wobei für Linie 637 eine Option für zusätzliche Fahrten zwischen Renningen Bahnhof und dem Robert-Bosch-Campus besteht. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Juli 2027. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis (70 %) und Qualität (30 %), wobei die Qualität anhand von Fahrzeug-, Personal- und Qualitätskonzepten bewertet wird. Bewerber müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, drei vergleichbare Referenzen im ÖPNV-Busverkehr aus den letzten drei Jahren vorlegen, einen verantwortlichen Ansprechpartner und Projektleiter benennen sowie die Verfügbarkeit eines Betriebsleiters (mit ausreichenden Kapazitäten für 50 bis 100 Fahrzeuge je nach Standortanzahl) und eines Verkehrsplaners (mit Kapazitäten für nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer) erklären.

      WettbewerbOct 1, 2026
      Oct 12, 2026(7 Tage)
    • Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

      Arkitekttjenester

      Generalplanung Buckower Damm Bestand

      Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH benötigt Generalplanungsleistungen für die Instandsetzung und energetische Sanierung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Balkone, Dach + Vordächer) sowie die Optimierung der Heizungsanlage einer Wohnanlage mit 555 Apartments in Berlin. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI, wobei die Beauftragung stufenweise erfolgt. Ziel ist es, die Bestandsobjekte für die nächsten Jahre/Jahrzehnte in einen zeitgemäßen und dauerhaft vermietbaren Zustand zu versetzen, unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Die Vergabe erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, wobei der Preis zu 60 % und die Qualität (Konzept der Leistungsausführung) zu 40 % gewichtet werden. Bewerber müssen einen mittleren Jahresumsatz von mindestens 1.000.000 € in den Geschäftsjahren 2023-2025 nachweisen sowie im Durchschnitt der Jahre 2023-2025 mindestens 4 Architekten/Ingenieure und 1 TGA-Fachplaner (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Es sind zwei verschiedene Referenzprojekte nachzuweisen, die nach September 2021 abgeschlossen wurden: eine Generalplanungsleistung für Wohngebäude im Bestand mit mindestens 100 Wohnungen und einem Gesamtbauvolumen von mindestens 2 Mio. € netto, sowie eine allumfassende Generalplanungsleistung für Instandsetzung und energetische Sanierung von Wohngebäuden im bewohnten Bestand mit Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI in den Leistungsbildern Hochbau, TGA, Tragwerk und Brandschutz, ebenfalls mit mindestens 100 Wohnungen und einem Gesamtbauvolumen von mindestens 2 Mio. € netto.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 30, 2026
      Nov 2, 2026(28 Tage)
    • Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen

      Brann- og sikkerhetstjenester

      Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)

      Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen benötigt Dienstleistungen für eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Los 2) für 2 Jahre. Die Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises (30 %) und der Qualität (70 %). Für die Qualifikation sind folgende Nachweise erforderlich: ein tätigkeitsspezifischer Umsatz von mindestens 50.000 Euro in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000 Euro pro Versicherungsfall, mindestens eine Referenz über die Durchführung der Grundbetreuung Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 inklusive Erstellung fachlicher Stellungnahmen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Planung/Durchführung von Notfallübungen für einen Referenzkunden mit mindestens 100 Personen im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026, sowie die Verfügbarkeit von mindestens drei qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit, die die Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 erfüllen.

      RahmenvereinbarungSep 28, 2026
      Oct 29, 2026(24 Tage)
    • Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen

      Bedriftshelsetjenester

      Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)

      Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen benötigt betriebsärztliche Betreuungsdienste im Rahmen einer Rahmenvereinbarung über 2 Jahre. Die Dienstleistungen umfassen die Durchführung der Grundbetreuung Arbeitsmedizin nach DGUV Vorschrift 2 sowie spezifische arbeitsmedizinische Untersuchungen wie Bildschirmarbeitsplatzvorsorgeuntersuchungen, Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, UV-Strahlung und Impfprophylaxe. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis (30 %) und der Qualität (70 %). Als Qualifikationsanforderungen müssen Bieter einen tätigkeitsspezifischen Jahresumsatz von mindestens 50.000 Euro in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 nachweisen, über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden verfügen und mindestens eine Referenz für die Durchführung der genannten Leistungen für einen Kunden mit mindestens 100 Personen im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026 vorweisen. Zudem müssen dem Bieter mindestens drei entsprechend qualifizierte Betriebsärzte zur Verfügung stehen, die die Anforderungen des § 4 ASiG i. V. m. § 3 DGUV Vorschrift 2 erfüllen.

      RahmenvereinbarungSep 28, 2026
      Oct 29, 2026(24 Tage)
    • Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH

      Arkitekttjenester

      Logistikkonzept

      Die Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH benötigt Dienstleistungen für ein herstellerneutrales Logistikkonzept für den Krankenhausneubau am Standort Nordstadt Singen in Konstanz über einen Zeitraum von 7 Jahren. Der Neubau umfasst rund 44.000 m² Nutzfläche mit etwa 450 stationären Betten und mindestens neun Fachrichtungen. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Honorars (20 %), der Qualifikation und Erfahrung des hauptverantwortlichen Planers (40 %) sowie des Leistungskonzepts (40 %). Bewerber müssen mindestens drei Referenzen über vergleichbare Aufträge nachweisen, wobei eine Referenz die Planung für ein Krankenhaus mit mindestens 200 Planbetten, einer Operationsabteilung mit mindestens 2 OP-Sälen und mindestens fünf Funktionsstellen aus dem Funktionsbereich 5.00 (Ver- und Entsorgung) umfassen muss, alle innerhalb der letzten 10 Jahre und mit Baukosten von mindestens 10 Mio. EUR netto. Zudem ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 10,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erforderlich.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 12, 2026
      Oct 13, 2026(8 Tage)