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    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Kraftomnibussen) - hier: Linienbündel Waldmünchner Land (VLC-Linien 430, 431)

    Landkreis Cham - SG Hochbau und Gebäudemanagement

    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Kraftomnibussen) - hier: Linienbündel Waldmünchner Land (VLC-Linien 430, 431)

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Aug 14, 10:32 AMAugust 14, 2026 10:32 AM
    2. Vertragsbeginn

      Jun 1, 12:00 AMJune 1, 2027 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Jul 31, 12:00 AMJuly 31, 2029 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Cham - SG Hochbau und Gebäudemanagement/Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Kraftomnibussen) - hier: Linienbündel Waldmünchner Land (VLC-Linien 430, 431)
    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Cham plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftomnibussen für das Linienbündel Waldmünchner Land (VLC-Linien 430, 431) als Dienstleistungskonzession für den Zeitraum vom 01.06.2027 bis zum 31.07.2029. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 129.770 km. Lieferanten, die einen eigenwirtschaftlichen Antrag stellen möchten, müssen die in der Vorabbekanntmachung festgelegten Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards verbindlich zusichern.

    Über das Angebot

      Die Kreiswerke Cham sind ein Eigenbetrieb des Landkreises Cham. Sie sind u.a. vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlichen die Kreiswerke Cham unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen (Personenbeförderungsleistungen) im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Cham durch. Auf Grund einer Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis Schwandorf, ist der Landkreis Cham federführend für die VLC-Linie 430 zuständig. Die VLC-Linie 431 gehört nur zum Landkreis Cham. Die Kreiswerke Cham beabsichtigen, die das Linienbündel Waldmünchner Land als Dienstleistungskonzession im Rahmen einer Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 VO (EG) 1370/2007 für den Zeitraum 01.06.2027 bis 31.07.2029 zu vergeben. Die jährliche Betriebsleistung beträgt insgesamt ca. 129.770 km. Sollte ein eigenwirtschaftlicher Antrag im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG gestellt werden, wird auf die Beschreibung in Punkt 5.1 verwiesen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne des Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 des Landkreises Cham über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich des Ermäßigungstickets als Höchsttarif bis zum 31.12.2026. Sofern das Deutschlandticket darüber hinaus Bestand hat, wird diese allgemeine Vorschrift fortgeführt. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der VLC. A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit innerhalb der Drei-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für das Linienbündel Waldmünchner Land (VLC-Linien 430 und 431) ausgelöst. Der Betriebsbeginn der Verkehrsleistung ist der 01.06.2027. Der Betrieb ist zum genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die derzeitigen Liniengenehmigungen enden zu diesem Zeitpunkt. Das Betriebsende ist der 31.07.2029. B) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigung: Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit der beabsichtigten Dienstleistungskonzession Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich des Fahrplans, des Beförderungsentgelts und der Standards festgelegt – siehe hierzu Punkt 5.1. Beschreibung. Dies sind verbindliche Anforderungen im Sinne des § 12 Abs. 2a PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach § 13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (hier unter A) zu finden) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der vorgegebenen Verkehrsleistung, Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. C) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftliche Verkehre: Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für die Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Abs. 2a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre, der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen.

      Kontakttelefon
      +49 9971 78 798
      Kontakt-E-Mail
      jana.grassl@lra.landkreis-cham.de
      Adresse
      Rachelstraße 6, 93413 Cham

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    Auftraggeber
    Landkreis Cham - SG Hochbau und Gebäudemanagement
    Titel
    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Kraftomnibussen) - hier: Linienbündel Waldmünchner Land (VLC-Linien 430, 431)
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Cham

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      PlanungAug 14, 2026
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      PlanungAug 14, 2026
    • Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS)

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen für die Linie 432 (bislang Linie 453) „Hahnbach/Gebenbach - Ölhof/Iber/Kienlohe und zurück"

      Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) plant die Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen für die Linie 432 (ehemals Linie 453) „Hahnbach/Gebenbach – Ölhof/Iber/Kienlohe und zurück“. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst alle gegenwärtigen und zukünftigen öffentlichen Personenverkehrsdienste auf dieser Linie, einschließlich Anpassungen an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan.

      PlanungJun 26, 2026
    • Landkreis Biberach

      Fergetransport

      Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

      Das Landratsamt Biberach plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 für einen Zeitraum von 10 Jahren. Es handelt sich um einen Bruttovertrag, bei dem die Einnahmen aus Fahrgelderlösen und Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. € pro Jahr an den Landkreis Biberach abgeführt werden müssen. Weitere Informationen können bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (Bodo, DING, Naldo) angefragt werden.

      PlanungJul 31, 2026